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Stempelsteuer
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Als Stempelsteuern (auch Stempeltaxe) bezeichnet man eine Reihe von historischen Abgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, die ursprünglich durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel erhoben wurden.
Im wesentlichen deckten sich die Stempelsteuern mit den Verkehrsteuern.
Proportionell abgestuft waren hauptsächlich nur die Wechselstempelsteuern, die Erbschaftsteuern, die Stempel auf Übertragung von Grundeigentum und von einigen Wertpapieren.
Das Deutsche Reich besaß an solchen Stempelsteuern die Wechselstempelsteuer, den Spielkartenstempel und die Börsensteuer; in der Bundesrepublik Deutschland wurde bis 1991 eine Wechselsteuer erhoben, die den Charakter einer Stempelsteuer hatte. Die Gliederstaaten verfügten über zahlreiche Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und Gebührenstempel.
Die französischen Stempelsteuern waren teils Verbrauchsstempel (Dimensionsstempel von Zeitschriften, öffentlichen Ankündigungen usw.), teils Urkundenstempel (als Dimensions- oder als Wertstempel auf alle Akte der öffentlichen Agenten, der Gerichte und Verwaltungsbehörden usw.). Der englische Stempel war meistens ein Fixstempel.
Der Versuch der Briten, in den nordamerikanischen Kolonien den Stamp Act, einzuführen, löste einen Eklat aus, der mit zur Unabhängigkeitserklärung und zur Gründung der USA führte.
Stempelsteuern gibt es heute noch beispielsweise in Österreich in Form von Stempelgebühren, beispielsweise beim Ausstellen von Ausweisen oder Beurkundungen, sowie in der Schweiz in Form von Stempelabgaben. In Deutschland fällt in solchen Fällen eine Bearbeitungsgebühr an.
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