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Standortverwaltung

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Eine Standortverwaltung (StOV), seit 1. Januar 2007 offiziell Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) genannt, ist eine Ortsbehörde der Territorialen Wehrverwaltung der Bundeswehr und als solche einer Wehrbereichsverwaltung (Mittelbehörde) nachgeordnet. Die StOV gehört damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Sie ist für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und ziviler Dienststellen eines oder mehrerer Standorte der Bundeswehr in personeller und materieller Hinsicht zuständig.

Die Aufgaben der Bundeswehrverwaltung sind im Grundgesetz, Art. 87b geregelt. Sie umfassen die Einstellung, Personalführung und Betreuung der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Standortbereiches, die Sozialberatung und die Sozialarbeit. Hinzu kommen die Beschaffung und Bereitstellung von Frischverpflegung, die Beschaffung von Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, die Vergabe von Aufträgen (Dienst- und Sachleistungen, z.B. Reparaturaufträge) an die gewerbliche Wirtschaft und insbesondere die Bereitstellung, Verwaltung, Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften zur Nutzung durch die Streitkräfte (Anlagenmanagement).

Des Weiteren ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum verantwortlich für die Einhaltung der Umweltschutzmaßnahmen auf und in den ihnen zur Verwaltung übergebenen Liegenschaften, sowie Arbeitssicherheit und Brandschutz in den technisch-gewerblichen Gebäuden.

Am 1. Januar 2007 wurden - bis auf vier Ende 2007 aufzulösende Dienststellen - alle StOV organisatorisch in Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) umgewandelt. In den neustrukturierten Bundeswehr-Dienstleistungszentren werden Standortverwaltung und Truppenverwaltung eines Bundeswehrstandorts organisatorisch zusammengeführt.

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