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Standesherrlichkeit

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Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels, Hoher Adel

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