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Standesherr

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Standesherr bezeichnet verschiedene Adelsgruppen:

  • Freie Standesherrschaft bezeichnet ursprünglich auf die Böhmische Krone zurückgehende von der Lehnshoheit des Landesfürsten, privilegierte Adelshäuser.
  • Standesherr (Deutscher Bund) bezeichnet die bei der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches mediatisierten Fürsten die bis 1848 und teilweise bis 1918 im Deutschen Bund und dem Deutschen Kaiserreich erhebliche Sonderrechte genossen.
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