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Stand der Wissenschaft

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Der Stand der Wissenschaft ist die höchste Technikklausel, die den aktuellen Forschungsstand in einem Fachgebiet darstellt.

Wie beim Stand der Technik wird ein imaginärer Experte angenommen, der über alle Vorgänge, Veröffentlichungen und Thesen eines Fachgebiets Bescheid weiß und so praktisch über allgemein anerkannte Regeln der Wissenschaft verfügt.

Bei der Risikobetrachtung wird das Restrisiko meist mit dem Stand der Wissenschaft gleichgesetzt (das "wissenschaftlich Denkbare") und das Grenzrisiko in der Nähe des Standes der Technik vermutet (das technisch Machbare). Da dabei aber häufig auch marktwirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen, liegt das Grenzrisiko meist weit über dem Stand der Technik (das wirtschaftlich Vertretbare, Risikoabwägung).

Gesetze, die den Stand von Wissenschaft und Technik fordern

Atomgesetz

Die Anlagengenehmigung nach § 7 Atomgesetz wird unter anderen unter den folgenden Vorbehalt gestellt:

§ 7 AtG Genehmigung von Anlagen
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn (...)
3. die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens fordert:

§ 12 TFG Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
(1) Die Bundesärztekammer stellt im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde und nach Anhörung von Sachverständigen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Europäischen Union, des Europarates und der Weltgesundheitsorganisation zu Blut und Blutbestandteilen in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik insbesondere für (...)
(2) Es wird vermutet, dass der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zu den Anforderungen nach diesem Abschnitt eingehalten worden ist, wenn und soweit die Richtlinien der Bundesärztekammer nach Absatz 1 beachtet worden sind.
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