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Stadtverordneter
Aus Kefk.
Als Stadtverordnete werden (u. a. in Hessen) Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. des Gemeindeparlamentes bezeichnet.
Rechtliche Grundlage Hessen
Gem. §49 HGO (Hessische Gemeindeordnung) führen die Gemeindevertreter in den Städten die Bezeichnung Stadtverordneter.
