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Stadtrat
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Ein Stadtrat ist das zur Gemeindevertretung in Städten berufene Kollegialorgan. Mitglieder eines Stadtrates bezeichnet man ebenfalls als Stadtrat. In einigen Bundesländern Deutschlands ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung.
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Allgemeines
Je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde hat der Stadtrat eine legislative (gesetzgebende) oder exekutive (ausführende) Funktion. In kleineren Gemeinden ist der Stadtrat meistens ein Organ der Exekutive, in größeren wird in manchen Kommunalverfassungen zwischen Kleinem Stadtrat (Exekutive) und Großem Stadtrat (kommunales Parlament als Legislative) unterschieden.
Deutschland
In vielen deutschen Bundesländern ist Stadtrat die Bezeichnung der Kommunalvertretung in Städten (in anderen Gemeinden: Gemeinderat). Auch die Mitglieder des Gremiums Stadtrat werden zum Teil als Stadträte bezeichnet. Der Stadtrat ist gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung die oberste Dienstbehörde und im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit wichtigstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
In wenigen Bundesländern in Deutschland (z.B. Hessen) ist Stadtrat die Bezeichnung für den Magistrat (Exekutive) einer Stadt. Hier gibt es die hauptamtlichen Magistratsmitglieder, auch als Dezernenten bezeichnet und die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder. Alle Magistratsmitglieder außer dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister führen den Titel "Stadtrat". Daher wird in diesen Bundesländern das Kommunalparlament nicht als Stadtrat bezeichnet, sondern als "Stadtverordnetenversammlung". Deren Mitglieder sind die Stadtverordneten. Dezernenten können auch Bezeichnungen wie Stadtbaurat (Baudezernent) oder Stadtkämmerer (Finanzdezernent) führen.
In Bayern wird für Dezernenten die Bezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" gewählt, um Verwechslungen mit gewählten Stadträten zu vermeiden.
Im Berlin der DDR und nach den ersten freien Wahlen am 6. Mai 1990 bis zur Wahl einer Gesamtberliner Landesregierung im Januar 1990, hießen die Mitglieder der Ost-Berliner Stadtregierung (Magistrat) Stadtrat („Der Oberbürgermeister und die Stadträte“) und waren durch die Ost-Berliner Verfassung von 1990 im Rang von Landesministern. Noch heute heißen die Dezernenten in den Bezirken von Berlin Stadtrat.
Österreich
In Österreich wird der Stadtrat vom Gemeinderat aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt. Der Stadtrat hat dabei – wie auch der Gemeinderat – nur exekutive und keine legislativen Befugnisse. In manchen Statutarstädten gibt es auch amtsführende Stadträte, die mit der Leitung bestimmter Ressorts der Stadtverwaltung betraut sind. In den übrigen Städten entspricht der Stadtrat in seiner Funktion dem Gemeindevorstand, es handelt sich also nur um eine andere Bezeichnung ohne rechtliche Relevanz. Das Kollegialorgan wird als Stadtsenat (in Statutarstädten) oder Stadtrat (in den übrigen Städten) bezeichnet, die Mitglieder werden aber in beiden Fällen als Stadträte bezeichnet. In Wien sind die Stadträte aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land gleichzeitig auch Mitglieder der Wiener Landesregierung.
Schweiz
In Zürich, St. Gallen und vielen anderen Städten der Deutschschweiz heisst die Exekutive Stadtrat und die Legislative Einwohner- oder Gemeinderat. In Bern und Thun ist es genau umgekehrt: Das Parlament heißt Stadtrat, die Regierung nennt sich Gemeinderat.
Südtirol
In Südtirol werden sowohl die Stadtregierungen als auch deren einzelne Mitglieder als Stadträte bezeichnet. In den Landgemeinden wird die Regierung Gemeindeausschuss und deren Mitglieder Gemeindereferenten (manchmal auch vom italienischen Gemeindeassessor) genannt.
Siehe auch
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