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Staatstrauer

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Die Staatstrauer ordnet eine zentrale staatliche Stelle nach dem Tod einer für den Staat außergewöhnlich wichtigen (Amts-)Person oder nach einem großen Unglück oder Attentat, bei dem viele Bürger ihr Leben auf tragische Weise verloren, an. Als Ausdruck der Staatstrauer wird die Trauerbeflaggung angeordnet und öffentliche Feiern werden meist abgesagt.

Die Staatstrauer wird in Abhängigkeit der Bedeutung der Person oder des Ereignisses in unterschiedlicher Länge, meist über ein, drei oder sieben Tage angeordnet.

Inhaltsverzeichnis

Anordnung der Staatstrauer

Deutschland

In Deutschland ist der Bundespräsident als Staatsoberhaupt im Einvernehmen mit der Bundesregierung bevollmächtigt die Staatstrauer anzuordnen.

Einige Staatstrauern in der Vergangenheit

Deutschland

Österreich

Irak

Mazedonien

Spanien

Vereinigte Arabische Emirate

Hawaii


Siehe auch: Staatsakt, Trauerkultur

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