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Politische Grenze

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Bild:Landesgrenze Blauberge.JPG
Österreichisch-Deutsche Staatsgrenze ("Grüne Grenze") in den Alpen (Blauberge)
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Staatsgrenzen sind selten so stabil wie die zwischen Lettland-Litauen und Polen-Slowakei (bis 1918 Ungarn),
oder in Abschnitten zwischen Litauen-Preußen und Transnistrien-Moldawien; Legende: 1. Polen, 2. Litauen,
3. Livland, 4. Kurland (Teil Livlands), 5. Preußen

Eine politische Grenze ist die Trennungslinie zwischen Staaten und abhängigen Gebieten. Wenn von einer "politisch-administrativen Grenze" die Rede ist, dann gehören außerdem auch die Trennungslinien zwischen den innerstaatlichen Verwaltungseinheiten mit zum Begriffsumfang.

Letztere sind z.B. in Deutschland (bzw. Österreich): Bundesland, Regierungsbezirk und Landkreis (politischer Bezirk), Gemeinde und Katastralgemeinde. Im Allgemeinen fallen diese Grenzen stückweise mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.

In der Schweiz sind Grenzen von folgenden Verwaltungseinheiten bekannt:

Umgangssprachlich werden jene Staats- und Landesgrenzen bzw. Grenzübergänge, die nicht ständig überwacht werden, als Grüne Grenze bezeichnet.

Siehe auch

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