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Staatsbürgerkunde (DDR)

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Staatsbürgerkunde war ein Schulfach in der DDR, das in der 9. und 10. Klasse, ab 1969 von 7. bis zur 10. Klasse an den Polytechnischen Oberschulen und bis zur 12. Klasse an den Erweiterten Oberschulen unterrichtet wurde.

Der Staatsbürgerkundeunterricht sollte den Schülern ein „gefestigtes Klassenbewusstsein“ (Bekenntnis zum „Arbeiter-und-Bauern-Staat“) vermitteln und sie zu „bewussten Staatsbürgern“ der DDR erziehen. Es wurde versucht, den Schülern den Staatsaufbau und Rechte und Pflichten des DDR-Bürgers sowie die Ideologie des Marxismus-Leninismus zu vermitteln. Dabei war es von großer Bedeutung, dass das sozialistische System dem kapitalistischen System als überlegen gegenübergestellt wurde. Der Sieg des Sozialismus/Kommunismus über den Kapitalismus wurde als gesetzmäßig dargestellt. Als besonders wichtig galt in diesem Unterricht die Vermittlung der "unverbrüchlichen Freundschaft" der DDR mit der Sowjetunion und die Darstellung der USA und der BRD als Klassenfeinde. Die Gestaltung des Unterrichts hing auch vom Lehrer ab. In den 1980er Jahren waren teilweise auch kritische Diskussionen im Unterricht möglich.

Die Abschlussnote im Fach Staatsbürgerkunde entschied mit über die Zukunftschancen der Schüler, zum Beispiel bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes im Wunschberuf oder bei der Bewerbung für einen Studienplatz. Einfaches Auswendiglernen der Thesen und Parolen verhalf meist auch zu guten Noten in diesem Schulfach.

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