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Staatsamateur

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Als Staatsamateure werden Sportler bezeichnet, die von ihrem jeweiligen Sportverband zwar als Amateure deklariert werden, in Wirklichkeit jedoch fast ausschließlich Sport betreiben und keiner anderen geregelten Beschäftigung nachgehen.

Der Begriff entstand während des Kalten Krieges und wurde im Westen abschätzig für Sportler aus den Ostblock-Staaten verwendet, die meist offiziell einem Produktionsbetrieb als Arbeiter zugeordnet waren, aber ausschließlich für ihre Sportart trainierten. Damals galt der Amateurstatus als Teilnahmevoraussetzung für Olympische Spiele.

Heute wird der Begriff Staatsamateur seltener aber dafür weiträumiger angewendet, etwa rückblickend für die schwedischen Teilnehmer der Olympischen Spiele von 1912, die zum überwiegenden Teil zum Wehrdienst einberufen wurden, um ihnen optimale Trainingsmöglichkeiten bieten zu können.

Siehe auch: Sportsoldat

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