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Staatliches Komitee für Rundfunk

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Das Staatliche Komitee für Rundfunk (StKfR) wurde am 15. September 1952 in Ost-Berlin nach sowjetischen Vorbild gegründet und war das oberste Leitungsgremium für den Rundfunk der DDR. Mit der Gründung des Staatlichen Rundfunkkomitees „wurde der DDR-Rundfunk zum Staatsrundfunk“ (Ingrid Pietrzynski). Formal gesehen war das Staatliche Rundfunkkomitee dem Ministerrat der DDR unterstellt, real aber der politischen Kontrolle und Anleitung durch das Zentralkomitee der SED untergeordnet.

Am 15. September 1968 wurde ein eigenständiges Staatliches Komitee für Fernsehen gebildet. Das Staatliche Rundfunkkomitee blieb bestehen und war bis zum Zusammenbruch der DDR für die Leitung und Kontrolle des Hörfunks zuständig.

Vorsitzende

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