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Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)

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Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund von § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16. November 1970; BGBl. I 1970, S. 1565) im Aufgabenbereich des Bundesministers für Verkehr erlassen wurde. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert. Leitgedanke ist das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot (§ 1 StVO). Die wichtigsten Regelungen sind wie nachfolgend die Straßenbenutzung selbst (§ 2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), der Abstand (§ 4 StVO), das Überholen (§ 5 StVO), die Vorfahrt (§ 8 StVO), das Abbiegen (§ 9), das Halten und Parken (§ 12 StVO), die Beleuchtung (§ 17).

Basisdaten
Titel: Straßenverkehrs-Ordnung

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Straßenverkehrsordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>StVO</td> </tr>

Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
FNA: 9233-1

<tr><td>Ursprüngliche Fassung vom:</td><td>28. Mai 1934 (RGBl. I S. 457)</td></tr>

Inkrafttreten am:

<tr> <td>Letzte Neufassung vom:</td> <td>16. November 1970 (BGBl. I S. 1565,
ber. 1971 I S. 38)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
Neufassung am:</td> <td>1. März 1971</td> </tr><tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 1 VO vom 18. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3226)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>1. März 2007
(VO vom 10. Oktober 2006)</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Der zweite Teil der Straßenverkehrsordnung umfasst die Klassifikation der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43 StVO). Im Anschluss folgen die Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.

Die Straßenverkehrs-Ordnung bildet zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab. Die Strafvorschriften im Straßenverkehr ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz. Bei den Bußgeldvorschriften ist insbesondere der so genannte Bußgeldkatalog und das Punktesystem (§ 4 StVG) zu beachten.

Da die StVO eine Verhaltensvorschrift ist, gilt sie ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer, solange sie sich im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland befinden. Die Teilnahme von ausländischen Fahrzeugen und Fahrern ist auch von der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) betroffen.

Die Umsetzung der StVO durch die kommunalen Behörden wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geregelt.

Besondere Bestimmungen

§ 50 der StVO besagt, dass auf der Insel Helgoland der Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren verboten ist. Mit einer Ausnahmegenehmigung allerdings wurde im Januar 2007 das erste Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor auf der Insel in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um ein blau-silbernes Einsatzfahrzeug für die Polizei. Der mit einem Rußpartikelfilter ausgestattete - gebraucht mit einem Tachostand von 105.000 Kilometern gekaufte - Mercedes A-Klasse soll den Polizeibeamten künftig helfen, Tatorte schneller mit der entsprechenden Ausrüstung zu erreichen. Der sichtgeschützte Transport von Tatverdächtigen oder hilflosen Personen soll auch dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen. Dieser Personenkreis wird schneller den Augen von Neugierigen entzogen werden können; in der Vergangenheit wurden zum Beispiel festgenommene Tatverdächtige zu Fuß über die Insel transportiert, was besonders während der Sommermonate für viele Schaulustige sorgte. Das Besondere an der Helgoländer Wasserschutzpolizeistation ist, dass die Wasserschutzpolizei auf der Insel nicht nur für wasserschutzpolizeiliche Belange, sondern auch für alle anderen polizeilichen Aufgaben zuständig ist, also auch schutz- und kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt.

Siehe auch

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Wikisource: Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) – Quellentexte

Weblinks


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