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Störfallverordnung

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Die Störfallverordnung (StöV, StFV) oder Industrieunfallverordnung (IUV, Österreich) ist eine Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen in Industrieanlagen gewährleisten soll. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Seveso-II-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht um. Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z.B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. Diese Sicherheitsvorkehrungen können sein:

  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes oder Gefahrenabwehrplans
  • Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems

Tabelle: Störfallverordnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Stand: Jan. 2006)

Land Bezeichnung Quelle Letzte Aktualisierung Inkrafttretung der aktuellen Fassung
Deutschland Störfallverordnung (1) BGBl I, Nr. 19, 2. Mai 2000, S. 603–623 BGBl. I, Nr. 33, 16. Juni 2005, S. 1598–1620 1. Juli 2005
Österreich Industrieunfallverordnung BGBl II, Nr. 354/2002, 27. Sept. 2002, S. 2583–2590 wie zuvor 1. Okt. 2002
Schweiz Störfallverordnung SR 814.012 (27. Feb. 1991) AS 2005 4199 (22. Juni 2005) 1. Jan. 2006

(1) Langfassung: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Während in Deutschland und Österreich die jeweilige Störfallverordnung nur für Betriebsbereiche bzw. -anlagen gilt, sind in der Schweiz auch Verkehrswege (Eisenbahnanlagen, Durchgangsstraßen, Rhein) auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden, eingeschlossen. Darüberhinaus greift die schweizerische Störfallverordnung auch bei dem Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen.


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