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Spundwand
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Eine Spundwand ist ein Bauteil zur Sicherung eines Geländesprungs oder einer Baugrube oder eine Abdichtung z. B. gegen Wasser oder kontaminierte Böden. Eine Spundwand ist ein Profil, das in den Boden gerammt wird. Die Spundwand besteht aus einzelnen Bohlen (Spundbohlen), die miteinander durch ineinander greifende Schlösser verbunden sind, so dass eine längere Wand entsteht. Beim Rammen wird jede Bohle durch das Schloss der Nachbarbohle seitlich geführt und mit ihr verbunden. Es gibt speziell dafür konstruierte Baumaschinen, die Spundwände einrammen (Spundramme) bzw. einrütteln oder wieder herausziehen.
Eine Spundwand ist meistens aus Stahl, kann in Ausnahmefällen aber auch aus Stahlbeton, Kunststoff oder Holz sein. Die Tragwirkung entspricht der eines Kragarms. Ab einer gewissen Höhe der Wand wird eine zusätzliche Abstützung erforderlich. Dies kann durch innenliegende Steifen oder erdseitige Verankerungen, zumeist Rundstahlanker oder Injektionsanker geschehen. Bei kleineren Baugruben ist eine Lösung mit Steifen kostengünstig und einfach. Erdverankerungen bieten den Vorteil eines freien Arbeitsraumes in der Baugrube. Spundwände werden auch als bewährte Bauelemente im Wasserbau für Kaimauern, Schleusenwände, Kanäle, Molen und Hafenbecken, aber auch als Hochwasserschutz eingesetzt. Eine Spundwand aus Stahl ist nahezu wasserundurchlässig. Man kann damit Baugruben so abdichten, dass man auch im drückenden Grundwasser bauen kann. Ergänzend können Dichtungssysteme eingesetzt werden.
Es gibt verschiedene Spundwandprofile. Am bekanntesten dürften Leichtprofile (Hoesch, Krupp), Tafelprofile (Hoesch, Larssen, Krupp), Z-Profile (Krupp, Hoesch, Peiner, Arbed) und I-Profile (Arbed- oder Peiner-Kastenspundwand) sein.
Erfunden wurde die Spundwand in der heutigen Ausführung 1902 von dem Bremer Staatsbaumeister Larssen und bestand aus einem U-Walzprofil mit der angenieteten Verbindungsklemme, dem Schloss. In der Zeit von 1914 bis 1921 wurde das Spundwandprofil mit Schloss entwickelt und seit dem aus einem Stück gewalzt.
