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Spielstraße
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Unter einer Spielstraße (oder Wohnstraße) versteht man umgangssprachlich verschiedene Formen von Verkehrsberuhigung oder der Sperrung einer Straße und der damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeit für spielende Kinder. Laut deutscher Straßenverkehrsordnung gibt es den Begriff Spielstraße nicht. Folgende Konstellationen können gemeint sein.
Verkehrsberuhigter Bereich
Hauptartikel: Verkehrsberuhigter Bereich
Unter einer Spielstraße versteht man umgangssprachlich meistens einen verkehrsberuhigten Bereich laut StVO § 42 (4a) und Zeichen 325 / 326 StVO. Dieser Bereich wird gelegentlich auch als "Mischverkehrsfläche" bezeichnet. Fußgänger und Fahrzeugverkehr ist hier gleichberechtigt, darf sich aber gegenseitig nicht behindern.
Verbot für Fahrzeuge aller Art mit Zusatzzeichen
In Fachkreisen wird mit Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß StVO § 41 Abs. 2, Nr. 6 mit Zeichen Z 250 StVO für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist, also auch für den Anlieger- und Fahrradverkehr, bei der jedoch durch ein Zusatzschild Kindern erlaubt wird, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann dort durch ein Zusatzschild erlaubt sein. In der Verwaltungsvorschrift zu Z 250 StVO heißt es: "Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder."
Begegnungszone (Schweiz)
Hauptartikel: Begegnungszone
In der Schweiz gibt es so genannte Begegnungszonen, die den Verkehrsberuhigten Bereichen in Deutschland ähneln.
Art. 22b der Schweizer Signalisationsverordnung (SSV) besagt:
1. Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
2. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
3. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.
Siehe auch
Weblinks
- Katalog der Verkehrszeichen
- Straßenverkehrsordnung
- Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
- Beispiel in der Praxis.
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