Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Spiegel-Affäre
Aus Kefk.
Die Spiegel-Affäre 1962 war eine Politische Affäre, bei der das Nachrichtenmagazin Der Spiegel aufgrund eines kritischen Artikels von der Regierung unter Druck gesetzt wurde. Sie wird aus heutiger Sicht als Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland angesehen.
Geschichte
In Ausgabe 41/1962 der Zeitschrift Der Spiegel berichtete Conrad Ahlers unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ über die schlechte Lage der Bundeswehr. Es wurde mit Hinweis auf Ergebnisse einer NATO-Untersuchung geschrieben, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Warschauer Pakt nicht abwehrfähig sei und dass ein Angriff nur mit Hilfe westlicher Atomraketen abgewehrt werden könne. Nach Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums basierte dieser Artikel über Fallex 62 auf streng geheimen internen Dokumenten.
Der Würzburger Staatsrechtler und damalige Oberst der Reserve Friedrich Freiherr von der Heydte erstattete am 11. Oktober 1962 Anzeige wegen Landesverrates gegen die Redaktion des Spiegels. Am 23. Oktober wurde Haftbefehl gegen mehrere Redakteure, u.a. Conrad Ahlers sowie den Herausgeber und Chefredakteur Rudolf Augstein, erlassen.
Am 26. Oktober wurden die Räume des Spiegels in Hamburg, später auch das Redaktionsbüro in Bonn, durch die Polizei besetzt und durchsucht. Noch am selben Tag wurde Conrad Ahlers, zusammen mit seiner Frau, auf Veranlassung von Franz Josef Strauß während seines Urlaubes in Málaga durch die spanische Polizei verhaftet. Die Verhaftung Ahlers in Spanien erregte bei der Opposition besondere Empörung, da dort damals noch der Diktator Francisco Franco herrschte. Am folgenden Tag, Samstag dem 27. Oktober, stellte sich Rudolf Augstein der Polizei und wurde in Untersuchungshaft genommen.
Diese Polizeimaßnahmen führten zu Protesten in Teilen der Bevölkerung sowie der restlichen Presse, die einen Angriff auf die Pressefreiheit befürchtete. Konrad Adenauer verteidigte die Maßnahmen Anfang November während einer tumultartigen Fragestunde vor dem Bundestag mit den Worten „Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande“ .... (Gemurmel im Saal) „Wer sagt das?“ „Ich sage das!“.
Nach 103 Tagen wurde Rudolf Augstein aus der Haft entlassen.
Am 13. Mai 1965 entschied der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs, dass keine Beweise vorlägen, die einen wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch Conrad Ahlers und Rudolf Augstein belegen würden. Somit wurde kein Hauptverfahren eröffnet und die „Spiegel-Affäre“ damit von offizieller Seite beendet.
Im Januar 1966 wollte der Spiegel-Verlag durch das Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass die Bundesregierung mit der Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahme gegen die Pressefreiheit verstoßen habe. Bei Stimmengleichheit der Verfassungsrichter wurde die Verfassungsbeschwerde im Spiegel-Urteil abgewiesen.
Literatur
David Schoenbaum: Die Affäre um den Spiegel - Ein Abgrund von Landesverrat; ISBN 3932529537
