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Soziale Rehabilitation

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Die Soziale Rehabilitation bezieht sich auf Leistungen nach § 55 SGB IX und werden oftmals auch als Eingliederungshilfe bezeichnet. Es gibt drei mögliche Formen der Zielsetzung: - die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder - die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichern oder - unabhängig von Pflege machen.

Die Ermöglichung der Teilhabe erfolgt in erster Linie durch den Erwerb sozialer Kompetenz und setzt die Selbstaktivierungspotenziale des behinderten Menschen frei. Die Sicherung der Teilnahme wird durch stellvertretende und Unterstützende Hilfen geleistet, um die Grundbedürfnisse des behinderten Menschen zu befriedigen.

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