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Sozialbeitrag
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Der Sozialbeitrag (oft auch Semesterbeitrag genannt) ist ein Pflichtbeitrag, der von allen Studenten einer deutschen Hochschule vor jedem Semester zu entrichten ist. Er fließt in das Studentenwerk und die so genannte Studierendenschaft (AStA). In vielen Hochschulregionen ist auch der Beitrag für das Semesterticket des jeweiligen Verkehrsverbundes im ÖPNV enthalten. Es berechtigt die Studenten zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Da dieser Beitrag einen großen Anteil des Sozialbeitrags ausmacht und nicht von allen genutzt wird, ist er umstritten.
Der Sozialbeitrag ist keine Studiengebühr, sondern finanziert Nebenleistungen wie das Studentenwerk, Wohnheime, Kindertagesstätten, die Mensa, Cafeterien, Kulturprogramm, Sozialberatung und den AStA.
Wird er von einem Studenten auch nach Ablauf einer Kulanzfrist nicht entrichtet, so sehen die Universitäten in der Regel die Zwangsexmatrikulation, also den Ausschluss aus der Hochschule, als Sanktion vor.
Dieser Verwaltungsakt der Zwangsexmatrikulation kann allerdings ggf. zurückgenommen werden oder durch Rechtsmittel im Wege des Widerspruchsverfahrens aufgehoben werden.
Ebenso ist eine erneute Immatrikulation im zuvor studierten Studiengang an staatlichen Hochschulen grundsätzlich möglich; allerdings kann der Studiengang inzwischen geschlossen oder mit einer Zugangsbeschränkung belegt worden sein.
Es empfiehlt sich daher, den Sozialbeitrag fristgerecht zu bezahlen.
eine andere Bedeutung
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden als Sozialbeiträge, immer in der Mehrzahl, die Beiträge zur Sozialversicherung bezeichnet. Es werden die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber unterschieden.
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