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Sortenliste

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Die Sortenliste ist ein amtliches Verzeichnis , in das eine neue Pflanzensorte nach bestandener Sortenprüfung eingetragen wird. Damit ist das Saatgut dieser Sorte anerkannt, hat Sortenschutz und darf vertrieben werden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wird die Sortenliste vom Bundessortenamt geführt.

Österreich

In Österreich gilt die Österreichische Sortenliste für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten nach dem Saatgutgesetz SaatG 1997, idgF., das die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bzw. das Bundesamt für Ernährungssicherheit im Auftrag des Lebensministeriums als Österreichische Beschreibende Sortenliste pflegt.

Schweiz

Der Nationale Sortenkatalog der Schweiz wird vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) festgelegt und von Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet.

EU-Sortenkatalog

Seit 1972 gibt es einen Gemeinsamen Sortenkatalog der EU-Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten. Der Katalog besteht aus Sorten der nationalen Sortenlisten der Mitgliedstaaten. Die EU beschließt, welche Sorten aufgenommen werden. Eine Sorte, die in den Gemeinsamen Sortenkatalog aufgenommen wurde, genießt völlige Verkehrsfreiheit in den Mitgliedstaaten.

Betreut wird der Katalog vom Community Plant Variety Office (CVPO).

Der Gemeinsame Sortenkatalog enthält mehr als 10.000 Gemüsesorten und mehr als 5.000 landwirtschaftliche Pflanzen-Arten.

Beschränkungen aber bilden etwa nationale Regelungen über Gentechnisch veränderte Organismen.

International

Die internationale Organisation für diesen Zweck ist The International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) mit Sitz in Genf

Weblinks

Wikipedia
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