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Sinnenwelt
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Die Sinnenwelt bezeichnet einen philosophischen Begriff, den Immanuel Kant in seinen Schriften Kritik der praktischen Vernunft und Prolegoma zu einer jeden künftigen Metaphysik verwendet.
Kant beschreibt diesen Begriff in "Prolegoma...":
- "Sinnenwelt ist nur ein Inbegriff der Erscheinung, deren Dasein und Verknüpfung nur in der Vorstellung, nämlich der Erfahrung stattfindet".
- "Die Sinnenwelt ist nichts als eine Kette nach allgemeinen Gesetzen verknüpfter Erscheinungen, sie hat also kein Bestehen für sich, sie ist eigentlich nicht das Ding an sich selbst und bezieht sich also notwendig auf das, was den Grund dieser Erscheinung enthält, auf Wesen, die nicht bloß Erscheinung, sondern als Dinge an sich selbst erkannt werden können."
- "Die Sinnenwelt enthält bloß Erscheinungen, die noch nicht Dinge an sich selbst sind, welche letztere ( Noumena) also der Verstand, eben darum, weil er die Gegenstände der Erfahrung für bloße Erscheinungen erkennt, annehmen muß. In unserer Vernunft sind beide zusammen befaßt, und es fragt sich: wie verfährt Vernunft, den Verstand in Ansehung beider Felder zu begrenzen? Erfahrung, welche alles, was zur Sinnenwelt gehört, enthält, begrenzt sich nicht selbst: sie gelangt von jedem Bedingten immer nur auf ein anderes Begingte."
Kant beschreibt diesen Begriff in "Kritik der praktischen Vernunft":
- "Ein und dasselbe Wesen, als Erscheinung (selbst vor seinem eigenen inneren Sinn) hat eine Kausalität in der Sinnenwelt, die jederzeit dem Naturmechanismus gemäß ist."
- "Unterscheidung einer Sinnenwelt von der Verstandeswelt, davon die erstere nach Verschiedenheit der Sinnlichkeit in mancherlei Weltbeschauer auch sehr verschieden sein kann, indessen die zweite, die ihr zum Grunde liegt, immer dieselbe bleibt. Sich also in Absicht auf die bloße Wahrnehmung und Empfänglichkeit der Empfindungen zur Sinnenwelt, in Ansehung dessen aber, was in ihm reine Tätigkeit sein mag, sich zur intellektuellen Welt zählen."
- "Vornehmstes Geschäft der Vernunft, Sinnenwelt und Verstandeswelt voneinander zu unterscheiden."
- "Durch Handlung aus Pflicht sich gleichsam über die Sinnenwelt erheben."
Kant stellt also die Begriffe "Sinnenwelt" und "Verstandeswelt" gegenüber, wobei die Sinnenwelt der Aufnahme von Informationen den Sinneseindrücken aus der Vorstellung zugeordnet wird, während die Verstandeswelt im Verstand die Dinge schon erkannt hat und sie in der Vernunft unterscheiden kann.Kantianismus
