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Siegfried Buback

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Siegfried Buback (* 3. Januar 1920 in Wilsdruff; † 7. April 1977 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Vom 31. Mai 1974 bis zu seinem Tod amtierte er als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seine Ermordung durch Mitglieder der Rote Armee Fraktion wird gemeinhin als Auftakt des Terrorjahres 1977 betrachtet, das im Deutschen Herbst gipfelte.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Buback studierte in Leipzig Jura und bestand 1941 - bereits im Alter von 21 Jahren - die erste juristische Staatsprüfung. Er kehrte 1947 aus Kriegsgefangenschaft zurück und legte 1950 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seine Karriere als Jurist begann 1950 mit einer Anstellung als Assessor in Niedersachsen. 1953 wurde er dort Staatsanwalt, 1959 Erster Staatsanwalt. Nach seinem Wechsel zur Bundesanwaltschaft wurde er dort 1963 Oberstaatsanwalt und 1971 Bundesanwalt. Bei der Bundesanwaltschaft arbeitete er überwiegend für die Abteilung Landesverrat. Am 31. Mai 1974 wurde Buback zum Nachfolger von Generalbundesanwalt Ludwig Martin berufen. In dieser Funktion war Buback mit der Aufklärung und Ahndung der Taten der Rote Armee Fraktion betraut, zu deren Opfer er dann selbst wurde.

Bundesweite Bekanntheit erlangte Buback zum ersten Mal 1962, als er die Ermittlungen gegen den Spiegel und seinen Herausgeber Rudolf Augstein wegen Landesverrats leitete (Spiegelaffäre). Er ermittelte außerdem in der Guillaume-Affäre, die zum Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt führte, dem Diebstahl einer Rakete in Fürstenfeldbruck und weiteren Spionagefällen. 1969 fasste Buback in einem aufsehenerregenden Fall nach monatelanger, zunächst hoffnungslos erscheinender Suche die beiden Soldatenmörder von Lebach. Buback war schon vor seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt für die Fahndungen nach führenden RAF-Terroristen der ersten Generation verantwortlich. Er gehörte keiner politischen Partei an und galt als hervorragender Jurist.

Sein Nachfolger im Amt des Generalbundesanwaltes wurde Kurt Rebmann.

Die Ermordung

Am 7. April 1977, Gründonnerstag, saß Siegfried Buback auf dem Beifahrersitz seines Dienstwagens. Auf dem Fahrersitz saß sein Fahrer Wolfgang Göbel, auf dem Rücksitz Georg Wurster, der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Göbel war damals 30 Jahre alt, Georg Wurster 43 Jahre. Sie waren auf dem Weg von Bubacks Wohnung in Neureut zum Bundesgerichtshof. Der Mercedes musste an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße (heutige Willy-Brandt-Allee) und Moltkestraße (49.01417° N, 8.39824° W) an einer roten Ampel warten. Rechts neben ihnen hielt ein Motorrad, Typ Suzuki GS750, mit zwei Personen, die olivgrüne Integralhelme trugen. Ohne von der Sitzbank abzusteigen, feuerte einer der Männer aus einem halbautomatischen Gewehr vom Typ Heckler & Koch HK 43 (Kaliber 5,56 x 45 mm NATO) fünfzehn Schüsse auf den Mercedes ab. Alle drei Männer im Mercedes wurden getroffen. Als der Fuß des Fahrers vom Bremspedal rutschte, rollte der Wagen, welcher mit Automatikgetriebe ausgerüstet war, im Standgas an und fuhr einige Meter weit, bevor er gegen einen Pfosten stieß. Die Polizisten, die als erstes zum Ort des Geschehens kamen, glaubten daher zunächst an einen gewöhnlichen Verkehrsunfall. Buback und Göbel starben noch am Tatort, Wurster erlag wenige Tage später seinen Verletzungen. Zu der Tat bekannte sich kurz darauf ein "Kommando Ulrike Meinhof" (Knut Folkerts, Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg).

Täter

Bislang wurden folgende Personen als Täter verurteilt, was aber durch neue Veröffentlichungen in Frage gestellt wurde[1]: Christian Klar, Knut Folkerts[2], Günter Sonnenberg und Brigitte Mohnhaupt. Wer allerdings von den drei Männern (Klar, Folkerts, Sonnenberg) auf dem Motorrad saß und wer von ihnen die Todesschüsse abgab, war lange offen.[3] Insbesondere die Rolle von Brigitte Mohnhaupt bei diesem Mord ist bis heute nicht geklärt. Das Gericht konnte nicht klären, ob „sich die Angeklagte Mohnhaupt am Tatort oder im Umfeld aufgehalten“ hatte.[4]

Am 17. April 2007 veröffentlichte der Göttinger Hochschullehrer Michael Buback, Sohn von Siegfried Buback, einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung in dem er schrieb, dass sich bei ihm ein Informant gemeldet habe. Dieser habe ihm glaubhaft versichert, dass weder Christian Klar noch Knut Folkerts und Günter Sonnenberg die Schützen gewesen seien, nach Aussagen anderer RAF-Angehöriger wäre Knut Folkerts sogar zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt nicht am Tatort gewesen, Sonnenberg habe dem Informanten zufolge das Motorrad gefahren.[1][5] Knut Folkerts soll den Fluchtwagen in die Niederlande gefahren haben und könnte, obwohl er nicht am Tatort gewesen ist, für den gemeinschaftlichen Mord schuldig sein. Der Spiegel berichtete am 21. April 2007 in seiner Online-Ausgabe, dass Buback von Stefan Wisniewski ermordet worden sei. Dies habe bereits in den 80-er Jahren Verena Becker berichtet.[6] Am 25. April 2007, 30 Jahre nach der Tat, leitete die Generalbundesanwältin ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski wegen Mordverdachts ein[7]. Da Mord nach deutschem Strafrecht nicht verjährt (§ 78 Abs. 2 StGB), kann auch heute noch Wisniewski wegen Mordes verurteilt werden.

Reaktionen auf die Ermordung

Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte in seiner Rede bei der Trauerfeier für Siegfried Buback: Er war ein harter Kämpfer für das Recht, für die demokratische Grundordnung, für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Schüsse hier in Karlsruhe zielten aber nicht nur gegen den Generalbundesanwalt, der die zusammengeschmolzene Truppe der Terroristen nicht zur Ruhe kommen ließ, sondern sie sollten dem Rechtsstaat überhaupt gelten.

In einer Bekanntmachung der sogenannten „Revolutionären Zellen“ in der Propagandazeitschrift „Revolutionärer Zorn“ vom Mai 1977 äußerte ein Teil der linksradikalen Szene seine Meinung zu der Ermordung: Es traf Buback genau im richtigen Augenblick. Damit ist der Mythos von der Unverletzlichkeit des Polizeistaates ins Wanken gekommen.(...) Deswegen finden wir die Hinrichtung des obersten Staatsschützers zu diesem Zeitpunkt richtig – besonders für die in den Knästen kämpfenden Genossen. Wir freuen uns zusammen mit vielen legalen und illegalen Genossen über diese gelungene Aktion! Mit den Gefangenen sind die zu dieser Zeit in Stuttgart-Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen Baader, Ensslin und Raspe gemeint.

Anlässlich des Attentats schrieb (1977) ein anonymer Student unter dem Pseudonym Göttinger Mescalero einen Text, in dem er zwar derartige Morde ablehnte, jedoch auch seine eigene spontane Reaktion auf den Tod von Buback als „klammheimliche Freude“ beschrieb. Dieser Text wurde Gegenstand mehrerer Strafverfahren und heftiger öffentlicher Diskussionen.

Zitat

In einem Interview mit dem Magazin Stern[8] äußerte sich Buback wie folgt:

Frage: Nach der Menschenrechtskonvention, die bei uns Gesetzeskraft hat, kann jeder Angeklagte einen Verteidiger seiner Wahl benennen. Ist dieses Recht im Fall Andreas Baader noch gewährleistet, nachdem seine drei Wahlverteidiger, Croissant, Groenewold und Ströbele, ausgeschlossen sind und Baader gar keinen neuen Wahlverteidiger mehr benennen konnte, der sich noch in den umfangreichen Prozeßstoff hätte einarbeiten können?

Antwort: Die Frage ist doch: Gilt der Grundsatz des fairen Prozesses, den Sie angesprochen haben, auch dann, wenn ein Verteidiger seine Vorrechte mißbraucht und wenn der Mandant davon gewußt oder sogar dazu angestiftet hat? Ich bin der Meinung: Nein.

Diese Äußerung wird gelegentlich dahingehend verkürzt[9], dass Buback den Terrorismusverdächtigen das Recht auf ein faires Verfahren abgesprochen habe.

Quellen

  1. . a b Spiegel Online: Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder
  2. Zweiter Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart: 31. Juli 1980-2-1StE 5/79 [Folkerts], Seite 5
  3. tagesschau.de, 22.01.2007
  4. Fünfter Strafsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart: 2. April 1985-5-1StE 1/83 [Mohnhaupt/Klar], Seite 49
  5. Süddeutsche Zeitung – Buback: Gnade für Klar
  6. Spiegel: Wisniewski soll Buback-Mörder sein
  7. SPIEGEL-Onlinie vom 25.04.2007
  8. Ausgabe vom 5. Juni 1975
  9. So Heinrich Hannover in seinem Buch Die Republik vor Gericht

Weblinks

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