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Sicherheitskennzeichen

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Bild:Radioactive.svg

Bild:Fluchtweg.png
grün: Rettung/Erste Hilfe; hier Fluchtweg nach rechts

Die Anbringung von Sicherheitskennzeichen, die Sicherheitskennzeichnung, dient der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz im speziellen und der Sicherheit im allgemeinen.

Sicherheitskennzeichen sollen einerseits den Betrachter informieren über

  • Gefahren, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen, etwa Absturzgefahr, Quetschgefahr, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, z.B. giftiger oder ätzender Stoffe, radioaktiver Stoffe, oder von gefährlichen Anlagen, z.B. Anlagen mit elektrischer Hochspannung, Laserstrahlen, etc. (Warnung, Warnzeichen),
  • die Notwendigkeit bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbote, Verbotszeichen), um Unfälle zu vermeiden, etwa das Rauchen oder das Hantieren mit sonstigem offenem Feuer wegen tatsächlicher Anwesenheit explosionsgefährdender Gase, Stäube und Dämpfe, z.B. in der Nähe von Zapfstellen für Benzin,
  • die Notwendigkeit ein bestimmtes Verhalten zu zeigen (Gebot, Gebotzszeichen), um Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern, z.B. das Gebot in bestimmen Bereichen Sturzhelme zu tragen, oder um Beschädigungen der Gesundheit zu vermeiden, z.B. das Gebot einen Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske in einem bestimmen Bereich zu tragen,

andererseits sollen sie hinweisen auf

Sicherheitskennzeichen sind oftmals als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Ihre Bedeutung wird darüber hinaus oftmals in schriftlichen Brandschutzordnungen allen Mitarbeitern eines Betriebes oder einer Einrichtung und darüber hinaus durch Aushänge auch Besuchern und Gästen erklärt.

Sicherheitskennzeichen werden darüber hinaus zum Zeichnen von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen und von Feuerwehr-Laufkarten.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland ist die Sicherheitskennzeichnung in den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt, und zwar in der

  • BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (früher VBG 125), Volltext als PDF sowie der
  • BGV A8 Durchführungsanweisung vom Oktober 2001 zur Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Volltext als PDF

Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.

Sicherheitsfarben und geometrische Form

Farbwerte

In der BGV A8 sind folgenden Sicherheitsfarben folgende Farbwerte nach DIN und RAL zugeordnet:

  • Rot (Verbotszeichen oder Gefahr oder Brandschutzeinrichtung/-mittel): Kennfarbe DIN 5381 – Rot / RAL 3001 Signalrot
  • Gelb (Warnzeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Gelb / RAL 1003 Signalgelb
  • Grün (Rettung/Erste Hilfe): Kennfarbe DIN 5381 – Grün / RAL 6032 Signalgrün
  • Blau (Gebotszeichen): Kennfarbe DIN 5381 – Blau / RAL 5005 Signalblau
  • Weiß (Beschriftungsfarbe): Kennfarbe DIN 5381 – Weiß / RAL 9003 Signalweiß
  • Schwarz (Beschriftungsfarbe): Kennfarbe DIN 5381 – Schwarz / RAL 9004 Signalschwarz

geometrische Form

Kreis

  • Verbotszeichen sind rund.
  • Gebotszeichen sind rund.

Dreieck

  • Warnzeichen sind dreieckig, Spitze nach oben, Winkel 60 Grad, also ein gleichseitiges Dreieck.

Quadrat

  • Rettungszeichen sind quadratisch (oder rechteckig).

Rechteck

  • Rettungszeichen sind rechteckig.
  • Zusatzhinweise sind rechteckig

USA

In den USA regelt der Standard ANSI Z535.4 die Gestaltung und den Inhalt von Sicherheitskennzeichen.

Siehe auch:

Wikipedia
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