Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Semipräsidentielles Regierungssystem
Aus Kefk.
| |
| Regierungsformen der Welt | |
|---|---|
| Republikanische Staatsform ██ Präsidentielles Regierungssystem ██ Präsidentielles Regierungssystem mit an das Parlament gebundener Exekutivbefugnis ██ Semipräsidentielles Regierungssystem ██ Parlamentarisches Regierungssystem Monarchische Staatsform sonstige ██ Staaten mit Einparteiensystem Stand: April 2006
|
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Semipr%C3%A4sidentielles_Regierungssystem, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
Im semipräsidentiellen Regierungssystem (andere Bezeichnung: gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem) existiert wie im parlamentarischen Regierungssystem eine zweiköpfige Exekutive, aus Präsident und Regierungschef. Anders als in diesem wird jedoch auch der Regierungschef durch eine Direktwahl bestimmt (de facto gilt das heute auch für die USA) und hat signifikante Befugnisse. Diese Machtverteilung führt dazu, dass Präsident und Regierungschef miteinander rivalisieren können, insbesondere wenn sie verschiedenen politischen Lagern angehören.
Seit der Etablierung der neuen osteuropäischen Systeme unterscheidet man als Unterarten je nach Machtverteilung zwischen Präsident und Parlament parlamentarisch-präsidentielle und präsidentiell-parlamentarische Regierungssysteme, wobei die Übergänge naturgemäß fließend sind.
Im präsidentiell-parlamentarischen System besitzt der Staatspräsident gerade im Hinblick auf die Regierung weitreichende Befugnisse. Typischerweise hat er die Möglichkeit, den Regierungschef oder einzelne Minister, jedenfalls im Ergebnis die gesamte Regierung, gegen den Willen der Parlamentsmehrheit zu entlassen. Beispiel hierfür war das „ersatzmonarchische“ System der Weimarer Republik: Der Reichspräsident durfte nach Artikel 48 WRV zum Zweck der inneren Sicherheit Erlasse, Verordnungen oder Notverordnungen verfügen und die Armee einsetzen. Das Parlament konnte zwar diese Entscheidungen wieder rückgängig machen, setzte sich dann aber der Gefahr aus, durch den Präsidenten nach Artikel 25 aufgelöst zu werden. Weitere Länder mit einem solchen Regierungssystem sind Russland, die Ukraine, Weißrussland, und (de jure) Österreich. Das klassische aktuelle Beispiel ist das Regierungssystem Frankreichs (sog. 5. Republik): Da hier sowohl der Präsident den Regierungschef entlassen als auch die Nationalversammlung ihn durch ein Misstrauensvotum stürzen kann, ist die Regierung vom Vertrauen beider abhängig – der Premierminister muss also mit beiden auskommen. Besonders schwierig und für die Regierungsarbeit bisweilen lähmend ist dies bei unterschiedlicher Parteizugehörigkeit. Siehe auch: Cohabitation
Im parlamentarisch-präsidentiellen Regierungssystem hat der Präsident dagegen zwar keine Möglichkeit, die Regierung bzw. den Regierungschef zu entlassen – dies kann, wie im parlamentarischen System, nur die Parlamentsmehrheit. Er hat jedoch deutlich weitreichendere Befugnisse als in diesem, beispielsweise häufig ein eigenständiges Verordnungsrecht.
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Semipr%C3%A4sidentielles_Regierungssystem, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
