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Schwägerschaft

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Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Person mit den Geschwistern des Ehegatten bzw. Lebenspartners und mit den Ehegatten bzw. Lebenspartnern der Geschwister verschwägert. Nach deutschem Recht (§ 1590 BGB, bzw. § 11 Abs. 2 LPartG) erstreckt sich die Schwägerschaft nicht nur auf die Geschwister, sondern auf alle Verwandte. Die von der Schwägerschaft Betroffenen nennt man Schwager bzw. Schwägerin.

Keine Schwägerschaft im Rechtssinne besteht zu den Schwägern des Ehegatten bzw. Lebenspartners (so genannte Schwippschwägerschaft).

Beispiel: Anton heiratet Claudia. Bernd heiratet Dora. Anton und Bernd sind Brüder. Dann sind Anton und Dora sowie Bernd und Claudia verschwägert, nicht aber Claudia und Dora. Claudia und Dora sind Schwippschwägerinnen.

Bild:Schwägerschaft-Beispiel.png

Gem. § 1590 Abs. 2 BGB bzw. § 11 Abs. 2 LPartG endet die einmal begründete Schwägerschaft nicht durch die Auflösung oder Scheidung der sie begründenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung und Grade

Die geläufigsten Bezeichnungen für bestimmte verschwägerte Personen sind:

  • Schwiegereltern: Schwiegervater, Schwiegermutter (die Eltern des Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners), früher: Schwäher.
  • Schwiegerkinder: Schwiegertochter (früher: Schnur, Söhnerin), Schwiegersohn (früher: Eidam), (Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner des eigenen Kindes)
  • Schwager/Schwägerin (Ehemann der Schwester, eingetragener Lebenspartner des Bruders oder Bruder des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners/ Ehefrau des Bruders, eingetragene Lebenspartnerin der Schwester oder Schwester des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners)
  • Gegenschwiegereltern: Die Schwiegereltern des eigenen Kindes, bzw. die Eltern des Schwiegerkindes.
  • Schwippschwager: Geschwister und Gatten von Schwagern. Im weiteren Sinne auch für Geschwister, Onkel und Tanten des Schwiegerkindes, bzw. Onkel und Tanten des Gatten. Gelegentlich auch für die Gegenschwiegereltern
  • Die Kinder der Schwager werden als Neffe und Nichte bezeichnet.
  • Schwiegeronkel/tanten sind Onkel und Tanten des Gatten.

Die Linie und der Grad der Schwägerschaft richtet sich nach der Verwandtschaft. Eine gerade Linie liegt bei Abstammung einer Person von einer anderen vor, die Seitenlinie, wenn zwei Personen nur von einer gemeinsamen dritten Person abstammen. Der Grad der Schwägerschaft wird nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt. Vater und Sohn sind in erstem Grade und in gerader Linie verwandt. Wenn die Ehefrau des Vaters nicht die Mutter des Sohnes ist, und diesen auch nicht adoptiert hat, dann ist der Sohn mit der Ehefrau im ersten Grade und in gerader Linie mit der Ehefrau verschwägert.

Bild:Schwägerschaft.png


Die Grafik zeigt die Schwägerschaft anhand der Familie der schwarz dargestellten Ehefrau.

Rechtliche und soziale Auswirkungen

Verschwägerte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum 2. Grad einer Prozesspartei sind gem. §§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur Verweigerung der Aussage befugt.

Dies hat historisch auch Sinn. Denn - soziologisch gesehen - war "Verschwägerung" in der Oberschicht (besonders im Adel) ein bedeutender Mechanismus zu einem wirtschaftlichen/politischen Bündnis zweier Sippen. In der Ethnologie wird Verschwägerung anhand der zahlreichen, oft komplizierten Exogamie-Regelungen von Clans untersucht.

Weblinks

Siehe auch

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