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Schutzsignal

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Schutzsignale mit der Kurzbezeichnung Sh sind Signalbegriffe und dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen. Bei der früheren Deutschen Reichsbahn trugen sie die Bezeichnung Gleissperrsignal (Gsp).

Schutzsignale können an Hauptsignalen, Sperrsignalen, Gleissperren oder in Form einer Tafel gezeigt werden.

Sie gelten für Zug- und Rangierfahrten.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung und Signalbilder

Schutzsignale gibt es als Formsignal und als Lichtsignal. Sperrsignale können je nach Verwendungszweck niedrigstehend auf Gleisniveau, dann auch „Zwergsignal“ oder "Schotterzwerg" genannt oder hochstehend aufgestellt sein.

Formsignal Beschreibung Lichtsignal

Hp 0: „Halt!“

Mit der Bekanntgabe Nummer 18 des Signalbuchs entfiel der Begriff „Sh 0“ als Licht-Schutzsignal ab dem 10. Dezember 2006; im Zuge einer begrifflichen Vereinheitlichung wurde der Signalbegriff „Hp 0“ auf Sperrsignale ausgeweitet. Das Formsignal „Sh 0“ existiert aber weiterhin. Und auch das Signalbild mit zwei parallelen roten Lampen bleibt als „Hp 0“ erhalten, weil die Umrüstung oder Deaktivierung der zweiten Lampe zu aufwendig wäre. Dieser Signalbegriff ist also kein Schutzsignal, wird aber auch am Sperrsignal benutzt, da es sich um einen absoluten Haltbegriff (für Zug- und Rangierfahrten) handelt.

Sh 0: „Halt! Fahrverbot“

Es gibt nur noch das Formsignal. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei Hp 0. Es kann in Form eines mechanischen Sperrsignals ausgeführt sein oder als Tafel auf Prellböcken, die Nebengleise abschließen.

Sh 1: „Fahrverbot aufgehoben“

Das Formsignal zeigt einen nach rechts steigenden schwarzen Streifen auf runder weißer Scheibe. Das Lichtsignal zeigt zwei weiße Lichter nach rechts steigend. Nur das Lichtsignal wird im Beitrittsgebiet abweichend „Ra 12“ (Rangierfahrtsignal) bezeichnet. Am Hauptsignal hebt es in Verbindung mit Hp 0 das Haltgebot für Rangierfahrten auf.

Sh 2: „Schutzhalt“

Als Tageszeichen dient eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand. Das Nachtzeichen hat zusätzlich ein rotes Licht an der Scheibe. Es wird als Abschlusssignal von Stumpfgleisen verwendet, wenn sie Hauptgleise sind und das Ziel einer Einfahrzugstraße bilden.

Als Deckungssignal kann das Sh2 auch beweglich sein (ähnlich einem Vorsignal). In diesem Fall kann es auch durch ein Vorsignal angekündigt werden.

Sh 3/5: „Sofort halten“ (Kreissignal, Horn- und Pfeisignal)

Für Sh 3 wird eine rot-weiße Signalfahne oder ein sonstiges Zeichen im Kreis geschwungen, bei Nacht eine meist rote Laterne. Als Sh 5 dient ein Horn- oder Pfeifsignal, das mehrmals hintereinander drei kurze Töne erzeugt.

Nur im Beitrittsgebiet gibt es das Signal Gsp 2, welches bedeutet, dass eine Gleissperre abgelegt ist.


Weblinks

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Schutzsignal, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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