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Schulmusik (Studienfach)

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Schulmusik ist die Bezeichnung für den Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik. Der Studiengang wird an allen 32 deutschen Musikhochschulen angeboten. Es ist ein grundständiger Studiengang, welcher die Allgemeine Hochschulreife erfordert, und mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen wird. Es folgt ein anderthalb- bis zweijähriges Referendariat, welches mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Studium umfasst:

  • I. Künstlerisch-musikpraktischer Bereich: Erstinstrument, Klavier und Gesang als Pflichtnebenfächer, Dirigieren, sowie von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Fächer wie Improvisation, Partiturspiel, Generalbassspiel, Rhythmik u. a.
  • II. Musiktheoretischer Bereich: Tonsatz, Komposition, Formenlehre, Werkanalyse, Instrumentation u. a.
  • III. Musikwissenschaftlicher Bereich: Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Erziehungswissenschaften
  • Evtl. Wahlbereich: Kammermusik, Alte Musik, Kinderstimmbildung, Korrepetition u. a.

In der Regel wird das circa 8- bis 10-semestrige Studium der Schulmusik durch ein Zweitfach, das so genannte „wissenschaftliche Beifach“ ergänzt, welches üblicherweise an einer nahen Universität im Anschluss oder parallel studiert wird. Hierfür sind mindestens 4 Semester vonnöten. Alternativ bieten einige Musikhochschulen sogenannte Verbreiterungsfächer an, welche anstatt des wissenschaftlichen Beifaches an der Musikhochschule selbst studiert werden können. Dies sind beispielsweise Jazz/Pop, Kirchenmusik sowie Musikwissenschaft.

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