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Schiffssicherheitsverordnung

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Basisdaten
Titel: Schiffssicherheitsverordnung

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Schiffssicherheitsverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>SchSV</td> </tr>

Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
FNA:

<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>18. September 1998 (BGBl. I 1998, 3013, 3023)</td></tr>

Inkrafttreten am: 1. Januar 1999

<tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 28. 6.2006 I 1417</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Schiffssicherheitsverordnung enthält nationale Umsetzungen der international vereinbarten Schifffahrtsvorschriften SOLAS in das deutsche Recht. Sie behandelt Sicherheitsstandards von Schiff, Ausrüstung und Besatzung.

Sie wurde 1998 vom Bundesverkehrsministerium (BMVBW) (heute Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)) erlassen.

Weblinks

Wikipedia
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