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Schauprozess
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Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei der die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Das verbleibende Ziel ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen. Typisch werden Schauprozesse als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt.
Schauprozesse werden besonders häufig in diktatorischen Systemen verwendet, um missliebige Personen auszuschalten. Sie finden dann oft unter Missachtung aller rechtsstaatlicher Prinzipien statt und dienen zur Eliminierung, Entwürdigung und Zurschaustellung der Beklagten in der Öffentlichkeit. Daher werden sie oft als große Medienspektakel inszeniert und dienen der Abschreckung und Disziplinierung Andersdenkender.
Im Wesen dieser Prozesse liegt die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher Vergehen zu staats- oder gesellschaftszersetzenden Verbrechen. So wird z. B. Kritik an der gegenwärtigen Regierung zu Hochverrat, Spionage oder ähnlichem hochstilisiert. Die andere Variante ist die Erfindung von irgendwelchen Delikten, die die Angeklagten begangen haben sollen.
Die Angeklagten haben praktisch keine Möglichkeit der Verteidigung und die Geständnisse werden meist im Prozessvorfeld erpresst oder unter Folter gemacht. Die Urteile stehen in den meisten Fällen schon vorher fest. Die Anklage wird in polemischer Form vorgetragen und das Urteil ist unverhältnismäßig hart.
Die bekanntesten historischen Schauprozesse sind:
- Die Verfahren gegen die politischen Gegner Stalins während der Stalinschen Säuberungen in der Sowjetunion in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts, wobei fast alle vorherigen Kampfgenossen, insbesondere die Verbündeten Lenins, große Teile der Parteiprominenz sowie Millionen Menschen entweder hingerichtet oder in den Straflagern des Gulag zugrundegerichtet wurden.
- Nach dem Vorbild der Moskauer Schauprozesse ließ Stalin später ähnliche Prozesse in den Satellitenstaaten inszenieren. Diese Prozesse dienten als Kampf- und Propagandainstrument in der Auseinandersetzung mit Tito. Die Angeklagten wurden meist des Hochverrats und der Spionage im Dienste Jugoslawiens beschuldigt. Auch diese Prozesse endeten teilweise mit Todesurteilen oder langjährigen Zuchthausstrafen. Diese Prozesse fanden gerade in der Hochzeit des Kalten Krieges Ende der 1940er und in den 1950er Jahren statt: Ungarn (József Mindszenty, Laszlo Rajk), CSSR (Rudolf Slansky), Bulgarien (Kostoff). Ähnlich drakonische Strafen wurden in Geheimprozessen, wie den Waldheimer Prozessen in der DDR verhängt.
- Die Verfahren gegen die Hitler-Attentäter und Verschwörer des 20. Juli 1944. Es fand beim Volksgerichtshof unter dessen Präsidenten Roland Freisler statt. Die Prozesse wurden für Hitler und die Wochenschau heimlich gefilmt, kamen jedoch nicht in die Kinos, weil der unter wütendem Geschrei Freislers geführte Prozess der NS-Propaganda als nicht öffentlichkeitswirksam empfunden wurde.
- In der Volksrepublik China fanden mindestens bis in die jüngste Vergangenheit noch solche Prozesse meist jedoch gegen Schmuggler, Drogenhändler und andere Kleinkriminelle aber auch gegen Schwerverbrecher statt, um der Bevölkerung zu demonstrieren, dass die Staatsführung im Land für "Ordnung" sorgt. In diesen Prozessen werden dann gleich mehrere Angeklagte im Schnellverfahren wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen oder sogar, wenn die Schuldfrage strittig ist, zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt.
- Auch Kriegsverbrecherprozesse werden regelmäßig als Siegerjustiz kritisiert. Im Gefolge der demonstrativen juristischen Aufarbeitung wird besonders von Anhängern des besiegten Regimes jede Unregelmäßigkeit im Verfahren als Indiz einer Farce im Sinne eines Schauprozesses gewürdigt. Dies trifft Vorgänge, wie den "Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher"
Die Stalinschen Schauprozesse wurden literarisch von Arthur Koestler in seinem Roman "Sonnenfinsternis" verarbeitet.
