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Schattendorfer Urteil

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Das Schattendorfer Urteil war 1927 Auslöser der Julirevolte in Österreich. Es ist nach dem Ort Schattendorf im Burgenland benannt.

Am 30. Jänner 1927 hatte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs in dem kleinen burgenländischen Ort eine Versammlung abgehalten, die von einem Gasthof aus von Mitgliedern der kaisertreuen Frontkämpfervereinigung beschossen wurde, worauf zwei Tote (darunter ein 8-jähriges Kind) und fünf Verletzte (darunter ein 6-jähriges Kind) zu beklagen waren. Der österreichische Nationalsozialist Walter Riehl (u. a. Leiter der nationalsozialistischen Gruppierung Deutschsozialer Verein) verteidigte die Täter im darauf folgenden Schattendorfer Prozess. Die Täter wurden freigesprochen, was als Skandal angesehen wurde und zu gewalttätigen Ausschreitungen in Wien führte.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Immer wieder kam es im Österreich der 1920er zu Anschlägen faschistischer Banden, die als Heimatschutz getarnt waren. Die Anschläge wurden vom faschistischen Italien und vom halbfaschistischen Ungarn finanziert. Obwohl es meist Zeugen und Beweise für diese Überfälle gab, wurden die Täter unter dem Jubel der bürgerlichen Presse freigesprochen oder zu milden Strafen verurteilt.

Das Burgenland wurde von dem halbfaschistischen Regime des in Ungarn herrschenden Miklós Horthy bedroht. Man war sich bereits einig, dort weder den Schutzbund noch die Heimwehr zuzulassen, um den Ungarn keine Handhabe einer Rückgewinnung des Burgenlandes zu liefern. Doch die Frontkämpfer formierten sich, und so stellten auch die Sozialdemokraten eine lokale Schutzbundorganisation auf. Schon 1926 kam es immer wieder zu Raufereien, Störungen der Versammlungen und Aufmärschen der Frontkämpfer und der Schutzbündler im Burgenland.

Der 30. Jänner 1927

Am 30. Jänner 1927 veranstalteten Frontkämpfer eine Versammlung in dem kleinen burgenländischen Grenzort Schattendorf, dessen Bevölkerung zum überwiegenden Teil Sozialdemokratisch war. Als die Schutzbündler davon erfuhren, machten sie ihre Versammlung am selben Tag. Das Gasthaus Moser wurde zum Stammquartier des Schutzbundes, das 500 Meter entfernte Gasthaus Tscharmann das der Frontkämpfer. Die lokale Frontkämpfertruppe war im Verhältnis 30:70 klar in der Minderheit und holte sich deshalb Unterstützung aus den Nachbargemeinden. Am Bahnhof von Schattendorf kam es schließlich zum Zusammentreffen der beiden Organisationen. Die Schutzbündler konnten die Frontkämpfer, die zur Unterstützung kommen sollten, vertreiben und siegreich nach Schattendorf einziehen. Es kam zu Tätlichkeiten im Gasthof Tscharmann.

Mit den Worten "Nieder mit den Frontkämpfern, nieder mit den christlichen Hunden, nieder mit den monarchistischen Mordbuben" drangen die Schutzbündler in das Gasthaus ein. Die Gebrüder Tscharmann und Johann Pinter, drei Frontkämpfer, schossen aus dem vergitterten Schlafzimmerfenster des Hauses auf die Straße, als die Schutzbündler allerdings schon vorbeigezogen waren. Der kroatische Kriegsinvalide Matthias Csmarits und der achtjährige Josef Grössing wurden dabei getötet und weitere fünf Menschen verletzt. Am 2. Juli 1927, dem Tag des Begräbnisses der beiden Getöteten, streikten die Arbeiter fünfzehn Minuten lang.

Prozess und Urteil

Der Verlauf des Prozesses wurde in der Öffentlichkeit gespannt verfolgt, denn schon vorher waren Morde an Arbeitern als Kavaliersdelikte behandelt und die Mörder milde oder gar nicht bestraft worden.

Die Hauptfragen im Prozess bezogen sich auf die Mordabsicht beziehungsweise auf die Absicht, die Opfer schwer zu verletzten. Das Strafausmaß betrug im Falle der Mordabsicht 10 bis 20 Jahre Kerker oder lebenslänglichen Freiheitsentzug. Für die Tatsache, dass sie die beiden Menschen absichtlich schwer verletzt hatten, drohten ihnen immerhin noch 5 Jahre Kerker. Die drei Angeklagten Josef Tscharmann, Hieronimus Tscharmann und Josef Pinter versuchten von Beginn an die Taten als Notwehr darzustellen. Die Frage ob von den Schutzbündlern mit kleinkalibrigen Revolvern geschossen wurde, konnte im Prozeß nicht abschließend geklärt werden. Da die Zeugenaussagen teilweise mit den Aussagen der Angeklagten übereinstimmten, konnten sich die Geschworenen nur sehr schwer eine Meinung bilden. Nicht geklärt werden konnte auch welcher der Angeklagten die tödlichen Schüsse abgefeuert hatte.

Die Bezirkskommission hatte nach der Gesetzesänderung 1919/1920 über die Geschworenenliste zu entscheiden. In diesem Fall konnte man allerdings von keiner politischen Färbung reden. Bei dem Prozess, der am 5. Juli 1927 begann, setzte sich die Geschworenenbank folgendermaßen zusammen: vier Arbeiter, drei Beamte, eine Hausfrau, zwei Landwirte, zwei Gewerbetreibende. Der Staatsanwalt plädierte zwar auf schuldig, doch letztlich konnte keine der beiden Hauptfragen mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bejaht werden. Somit verkündete der Richter am 14. Juli 1927 den Freispruch der Angeklagten. Der Mord wurde als Notwehr dargestellt, und die Täter als "Ehrenwerte Männer".

Auswirkungen

Zeitungsberichte über dieses Urteil lösten Demonstrationen in der Wiener Innenstadt aus, wobei der Justizpalast in Brand gesteckt wurde. Der Waffeneinsatz der Polizei gegen die Demonstranten endete in einem Massaker mit 89 toten Demonstranten, vier toten Sicherheitswachbeamten und einem toten Kriminalbeamten. Nach dem Justizpalastbrand war der Glaube an eine gerechte und unparteiliche Justiz in Österreich erschüttert, zudem führten sie zu einer Erstarkung der Heimwehr-Bewegung.


Schattendorfer Urteil und Vorgeschichte

Gründung von Wehrverbänden im Burgenland Nachdem es zwischen den paramilitärischen Gruppen in allen österreichischen Bundesländern häufig zu Zusammenstößen gekommen war, einigten sich die burgenländischen Parteien auf Antrag des sozialistischen Abgeordneten Hoffenreich , keine paramilitärischen Wehrformationen im Burgenland aufzustellen. Am 10. Juni 1925 fand in Eisenstadt der sozialdemokratische Ordnertag statt. Aus Niederösterreich marschierte eine kriegsstarke Brigade auf und demonstrierte Stärke. Auf Protest der Christlichsozialen wurde eine Feldübung, die im Leithagebirge abgehalten werden sollte, abgeblasen. 1926 wurde trotz der Vereinbarungen von Wien, im Burgenland und auch in Schattendorf die paramilitärische Vereinigung der Frontkämpfer gegründet. Für die Ausdehnung der Frontkämpfer- Organisationen stand die Überlegung: Im Falle innerer Unruhen in Österreich sollten die rechtsradikalen Verbände durch ungarische Einheiten unterstützt werden. Das Vereinslokal der Frontkämpfer in Schattendorf war das Gasthaus Tscharmann. Im Gemeindegasthaus Moser , welches das Vereinslokal der Sozialdemokratischen Partei war, fand der alsbald gegründete Schutzbund sein Vereinslokal . Nur 100 Meter waren die beiden Vereinslokale voneinander entfernt. Es war klar, dass es auch im Burgenland über kurz oder lang zu Reibereien kommen würde. Tatsächlich kam es am Sonntag den 16. Mai 1926 nach einer Versammlung des Führers der Frontkämpfer Vereinigung Oberst Hiltl in Wiesen, in den Bahnhöfen Marz -Rohrbach und Mattersburg zu einer ernsten Schlägerei zwischen Wiener Frontkämpfern und sozialdemokratischen Arbeitern. Der Bezirkshauptmann von Mattersburg gab seiner Sorge Ausdruck, dass die Gründung der gegnerischen Wehrverbände zunehme. Noch im Mai verbot er das Abhalten einer Frontkämpfer Versammlung in Schattendorf, weil Arbeiter der umliegenden Dörfer beschlossen hatten, sie mit Gewalt zu verhindern. Als die Versammlung am 25. Juli stattfand, verlief sie zwar ruhig, aber in Folge kam es wieder zu einer schweren Rauferei in einer Gastwirtschaft, bei der auch zwei Schüsse fielen, ohne dass jemand zu Schaden gekommen wäre. Für die Sozialdemokraten bedeutete das Ereignis in Schattendorf , wo die SDAP (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) bei den letzten Wahlen beinahe zweidrittel aller Stimmen erlangt hatte, eine unerhörte Herausforderung, und sie vereinbarten zur Demonstration ihrer Stärke und Entschlossenheit, „ den faschistischen Einbruch der Frontkämpfer“ nicht ohne Gegenmaßnahmen hinnehmen zu wollen. Sie beschlossen am 5. Dezember 1926 im Grenzort Schattendorf das erste Treffen des republikanischen Schutzbundes abzuhalten . Die Spannung in Schattendorf, der republikanische Schutzbund zählte etwa 70 Mitglieder und der Frontkämpfervereinigung gehörten 30 Mann an, steigerte sich immer mehr . Nachdem am 31 . Dezember 1926 im Nachbarort Loipersbach eine Silvesterveranstaltung sozialdemokratischer Arbeiter durch Frontkämpfer gestört worden war, war die Stimmung auf dem Siedepunkt angelangt. Als nun die Frontkämpfer für den 30. Jänner 1927 eine angemeldete, von der Bezirkshauptmannschaft bewilligte Versammlung in Schattendorf ansagten, glaubte man in der Führung des republikanischen Schutzbundes, diese monarchistische Provokation nicht länger ansehen zu können. Der Schutzbund setzte , obwohl auch innerhalb des Schutzbundes warnende Stimmen laut geworden waren, für den selben Tag eine Schutzbundversammlung an, bei der Oberstleutnant Hoffmann sprechen sollte. Thomas Preschitz, der Bezirksführer des Schutzbundes, ein radikaler Mann , der in der Rätezeit 1919 in Ödenburg eine zweifelhafte Rolle spielte, wollte es mit Hilfe der Schutzbundmitglieder der Nachbarorte zu einer Kraftprobe kommen lassen. Man meldete die Gegenveranstaltung nicht an und brach damit die Gepflogenheit, als Zeichen des noch vorhandenen Verständigungswillens , rote und schwarze Versammlungen abwechselnd zu veranstalten. 30.Jänner 1927 Als nun am frühen Nachmittag des 30. Jänner 1927, an einem Sonntag, der Aufmarsch des Schutzbundes begann, war es für die drei Gendarmen des Posten Schattendorf zu spät , Gegenmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Und schon kam es zum ersten Zwischenfall dieses ereignisreichen Tages. Einige Schutzbündler drangen in das Vereinslokal der Frontkämpfer, in das Gasthaus Tscharmann ein und begannen zu randalieren. Auf Alarmschüsse des Josef Tscharmann jun., erschien die Gendarmen und es gelang die streitenden Parteien zu trennen. Thomas Preschitz marschierte mit seiner Gruppe, 150 bis 200 Mann ,in Richtung Bahnhof. (Am Samstag den 29. Jänner 1927 wurde im Gasthaus Moser ( Vereinslokal der Schutzbündler )ein Ball abgehalten. Hieronymus Tscharmann, der Müller, befand sich bis 8h auf diesem Ball und schlief bis 1/2 2h nachmittags in der Mühle. Er wurde von seiner Schwester Theresia Kirchknopf geweckt. Sein Schwager Johann Pinter kam auch erst am Nachmittag in das Gasthaus.) Inzwischen hatte Thomas Preschitz die Schutzbundabteilung aus Schattendorf, Baumgarten, Klingenbach und Drassburg beim Viadukt des Bahnhofes Loipersbach - Schattendorf konzentriert, um jeglichen Zuzug von Frontkämpfer zur Versammlung in Schattendorf zu verhindern. Als von Loipersbach etwa 40 Mitglieder der dortigen Ortsgruppe der Frontkämpfer- Vereinigung heranzogen , um die Wiener und Mattersburger Kameraden zu empfangen, traten ihnen die Schutzbündler in breiter Front entgegen. Es kam zu einer Schlägerei , auch Schüsse fielen. Die Loipersbacher mussten sich , da in der Minderheit , zurückziehen . Um 15.45 Uhr näherte sich der Zug aus Richtung Mattersburg mit den erwarteten Frontkämpfern. Da der Bahnhofvorstand eine Konfrontation vermeiden wollte, hielt er den Zug außerhalb des Bahnhofsgeländes an. Etwa zehn Mann Frontkämpfer, darunter Hauptmann a.D. Anton Seifert und der Sekretär der Frontkämpfer Vereinigung Josef Landgraf, stiegen trotz der Warnungen des Bahnbeamten aus dem zug und marschierten zum Bahnhofsgebäude. Oberst Hermann Hiltl war nicht darunter, was die Schutzbündler, denen es vor allem um die sympolische Niederlage Hiltls persönlich ging, zunächst nicht wahrnahmen. Die Sozialdemokraten versperrten den Ankommenden den Weg, es kam zu einer Rauferei, bei der die ledernen Gürtelriemen und Knüppel der Schutzbündler zum Einsatz kamen. Einige Frontkämpfer wurden verletzt. Die Frontkämpfer verschanzten sich im Bahhofsgebäude, das die bei weitem in der Mehrheit befindlichen Schutzbündler nun belagerten. Gendarmen und der Bahnhofsvorstand vermittelten, die Schutzbundkommandanten konnten das Bahnhofsgebäude betreten, und es begannen Verhandlungen. Dabei überzeugten sich die Schutzbündler, dass Oberst Hiltl nicht anwesend war, und kamen überein, dass die aus Mattersburg und Wien angekommenen Frontkämpfer auf ihre Teilnahme an der Versammlung in Schattendorf verzichteten. Die Frontkämpfer zogen zu Fuß, in Begleitung der Gendarmen, entlang der Bahnlinie nach Mattersburg ab. Die Frontkämpferversammlung war damit gesprengt, die Schutzbündler hatten erreicht , was sie erreichen wollten. Die Schutzbündler marschierten triumphierend , nach Schattendorf zurück.

Zeitzeugin Sr. Hildemara (Theresia ) Moser : Den langen geordneten Zug der Schutzbündler sehe ich noch vor mir. Als sie wieder zurückkamen lief ich auf der Gasse mit . Auf einmal streckten die Männer die geballten Fäuste in die Höhe und schrieen ganz wild mit verzerrten Gesichtern . Was sie schrieen verstand ich nicht . Nieder...... ( Aus anderer Quelle : Nieder mit den christlichen Hunden , nieder mit den monarchistischen Mordbuben.....) Schreiend fingen sie an zu laufen und drückten das Hoftor ein. Vom Hof ging es in die Gaststube. Ich habe mich von den Männer so gefürchtet, daß ich heim lief... Von den Schüssen weiß ich nichts. Heute meine ich, wenn die geordnet weiter gezogen wären , wäre alles anders verlaufen.

Inzwischen hatte sich im Dorf das Gerücht verbreitet, daß der Kommantant der Loipersbacher Schutzbündler bei den Zusammenstößen am Bahnhof getötet wurde. Um zirka 4 Uhr nachmittags marschierten die Schutzbündler neuerdings beim Gasthaus und zwar in umgekehrter Richtung vom Bahnhof Loiperbach - Schattendorf kommend vorbei, indem sie schrien :“Nieder mit den Frontkämpfern, nieder mit den christlichen Hunden, nieder mit den monarchistischen Mordbuben!“ Aus dem Demonstrationszug lösten sich vor dem Gasthaus eine Gruppe Schutzbündler, einige drangen in den Hof und in die Küche des Gasthauses ein. In panische Angst flüchteten die Söhne Josef und Hieronymus Tscharmann , der Schwiegersohn Johann Pinter und 15 andere Frontkämpfer in das gegenüber liegende Wohnhaus. Um nach den Vorkommnissen des frühen Nachmittags der Übermacht der Schutzbündler gewachsen zu sein, brachten Johann Pinter und Michael Lampl zusätzlich zu dem Gewehr des Wirtes ihre Jadgewehre in das Wohngebäude. Während Josef Tscharmann jun. einige Schüsse auf die gegenüberliegende Hofmauer abgab , um die bereits im Hof und in der Küche eingedrungenen Schutzbündler zu vertreiben, schoss Hieronymus Tscharmann und Johann Pinter aus einem straßenseitigen Fester . Auch Josef Tscharmann kam in das vordere Zimmer und gab mindestens einen Schuss ab. Im Zuge der Schießerei wurden acht Personen verletzt . Der achtjährige Josef Grössing und der aus Klingenbach stammende Schutzbündler Mathias Csmaritsch wurden tödlich getroffen. Zeugen wie Maria Grafl, Michael Pinter und Andreas Grasl, die sich auch auf der Strasse befanden und die Ereignisse beobachteten , gaben an , gesehen zu haben , wie sich Schutzbündler unter dem Fenster geduckt , gegen das Fenster hinaufgeschossen haben. Michael Gutmann behauptete bei einigen Schutzbündlern Revolver gesehen zu haben. Nach der verhängnisvollen Schießerei liefen die Brüder Josef und Hieronymus Tscharmann , ihr Schwager Johann Pinter und die sich in der Wohnung befundenen Freunde durch den Hof nach rückwärts. Den Flüchtenden wurde nachgeschossen.

Josef Tscharmann sen. Josef Tscharmann jun., Hieronymus Tscharmann ,Johann Pinter , und 5 Frontkämpfer wurden verhaftet vorerst in das Bezirksgericht Mattersburg gebracht und später in das Landesgericht Wien überstellt. Der Gastwirt Josef Tscharmann sen. und Johann Müllner, Michael Pinter, Georg Guttmann und Michael Lampl wurden zwischen den 26. Februar und 15. März 1927 enthaftet. Zu den Begräbnisfeierlichkeiten am 2. Februar kamen tausende Menschen und viele Musikkapellen mit Sonderzügen in Schattendorf an . Nach dem Begräbnis des Kindes Josef Grössing gingen die durstigen und hungrigen Menschen in die Bauernhäuser in Schattendorf und verlangten zu essen und zu trinken. Der Konsum gab zwar Wurst und Brot aus, konnte aber diese große Menschenmenge nicht versorgen. Zum Begräbnis des Pensionisten Mathias Csmarits marschierte ein großer Teil der Männer über die Felder nach Klingenbach . Am 5. Juli 1927 begann in Wien der Prozess gegen Josef und Hieronymus Tscharmann und Johann Pinter. Die Anklage lautete auf  : ÖFFENTLICHE GEWALTTÄTIGKEIT DURCH BOSHAFTE HANDLUNGEN , UNTER BESONDERS GEFÄHRLICHEN VERHÄLTNISSEN. Die Angeklagten bestritten nicht , Schüsse abgegeben zu haben. Sie gaben an, aus Angst, jedoch nicht in der Absicht geschossen zu haben, um zu verletzen oder zu töten. Über 100 Zeugen wurden einvernommen und 42 Protokolle während der Gerichtsverhandlung verlesen. Der Antrag der Verteidigung, Mathias Csmarits zu exhumieren, um zu klären, ob dieser tatsächlich durch Schrot oder durch eine Kugel ums Leben kam , wurde vom Richter nicht stattgegeben . Da die Angeklagten geständig waren geschossen zu haben, konnte das Beweisverfahren abgeschlossen werden. Am letzte Verhandlungstag, dem 14. Juli 1927, versuchte der Staatsanwalt den Geschworenen den Unterschied zwischen moralischer und persönlicher Schuld klarzumachen: Die moralische Schuld liege beim Schutzbund, weil er einen Gegenaufmarsch zum Frontkämpfer Treffen inszeniert hätte, die strafrechtliche Schuld liege jedoch bei den drei Angeklagten, die infolgedessen die volle Härte des Urteils zu treffen hätte. Die Geschworenen berieten dreieinhalb Stunden lang. Dann sprachen sie sich mit 9 zu 3 Stimmen gegen eine Verurteilung aus , also für einen Freispruch. Begründung: Es liese sich nicht feststellen, welche der abgegebenen Schüsse wirklich die tödlichen waren, und die Schutzbündler hätten das Wirtshaus Tscharmann angegriffen, bevor die Schüsse gefallen seien. Die Angeklagten wurden am 15. Juli 1927 vom Geschworenengericht mit neun gegen drei Stimmen von jeder Schuld frei gesprochen und sofort enthaftet. Der Redakteur der Arbeiterzeitung , Friedrich Austerlitz glaubte vielleicht mit seinen Verbalattacken in der AZ gegen den Freispruch , den empörten Massen ein Ventil, zu schaffen. Für die bereits erregten Arbeiter, konnte dies leicht als Aufforderung zur Tat gedeutet werden . Wenige Stunden später brannte der Justizpalast. (Geschworenengerichte waren nach der Revolution 1848 eingeführt worden und galten als unantastbare Garantie gegen „ Klassenjustiz“ der Berufsrichter.)

Quellennachweis : Allgemeine Landestopographie des Burgenlandes Univ. Prof. Dr. Norbert Leser Mag . Dr. Ute Bauer Dr. Hugo Portisch Zeitzeugin , Sr. Hildemara Moser Mag. Answer Lang

Literatur

Norbert Leser u. Paul Sailer-Wlasits: 1927 - Als die Republik brannte. Von Schattendorf bis Wien, Wien/Klosterneuburg 2002

Weblinks

Wikipedia
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