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Schallimmission

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Mit dem Begriff Schallimmission (lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden) wird die Einwirkung von Schall auf einen Ort beschrieben. Die lokale physikalische Auswirkung des Geräusches ist der an diesem Ort vorhandene Schalldruck. Die Schallimmission ist abhängig von der Schallemission und der Schallausbreitung.

Die quantitative Beschreibung einer Schallimmission im Rahmen des Lärmschutzes erfolgt durch Kenngrößen, die auf bewerteten Schalldruckpegeln basieren, wie der energieäquivalenten Dauerschallpegel LpAeq oder der Beurteilungspegel. Diese werden im Rahmen von Planungsmaßnahmen in Schallimmissionsprognosen mit einheitlich festgelegten Verfahren berechnet.

Unter anderem in 16., 18. und 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Grenzwerte für die Schallimmission von unterschiedlichen Schallquellen festgelegt.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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