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Schall03
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Die Richtlinie zur Berechnung der Schallimissionen von Schienenwegen - Schall03, wird in der Regel kurz als Schall03 bezeichnet. Sie beschreibt das von der damaligen Deutschen Bundesbahn festgelegte Verfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen längsseits von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken.
In der derzeit gültigen Fassung von 1990 ist sie über die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung als deren zweite Anlage Bestandteil des Regelwerks des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Prognosen nach der Schall03 sind bei der Planung des Neubaus oder wesentlicher Veränderungen an Schienenwegen vorzulegen.
Quellen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Durchführungsverordnungen, TA-Luft und TA-Lärm
- 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV) vom 12. Juni 1990, veröffentlicht am 20. Juni 1990 im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I. [1]
- Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990
