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Schall03

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Die Richtlinie zur Berechnung der Schallimissionen von Schienenwegen - Schall03, wird in der Regel kurz als Schall03 bezeichnet. Sie beschreibt das von der damaligen Deutschen Bundesbahn festgelegte Verfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen längsseits von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken.

In der derzeit gültigen Fassung von 1990 ist sie über die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung als deren zweite Anlage Bestandteil des Regelwerks des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Prognosen nach der Schall03 sind bei der Planung des Neubaus oder wesentlicher Veränderungen an Schienenwegen vorzulegen.

Quellen:

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