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Schadensersatzklage
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Als Schadensersatzklage (oder auch Schadenersatzklage ohne Fugen-S, v.a. in Österreich) werden alle gerichtlichen Verfahren bezeichnet, deren Ziel die Geltendmachung eines Schadens einer Partei gegenüber einer anderen Partei beinhaltet.
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach der Höhe des Streitwerts und dem Klagegegner.
In zivilrechtlichen Verfahren sind bei einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro die Amtsgerichte und bei darübergehenden Werten die Landgerichte zuständig.
Schadensersatzklagen gegen den Staat aus Amtshaftungsansprüchen sind in der Regel vor den Landgerichten geltend zu machen.
