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Schöffe

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Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.

In der Vergangenheit war der Schöffe/waren die Schöffen allgemein solche Personen, die juristische Festlegungen trafen, vgl. etwa den "Schöffenstuhl" (= Rechtsinstanz) im alten Stadtrecht, z. B. beim Magdeburger Recht.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist gemäß § 29 GVG – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe muss ein Lebensalter zwischen 25 und 70 Jahren haben und darf einigen bestimmten Berufsgruppen (wie z.B. Polizeivollzugsbeamte) nicht angehören. Das Amt kann nur von einem Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland versehen werden und wird für vier Jahre gewählt. In der Regel sind sie nur zwei Wahlperioden, also maximal 8 Jahre, tätig. Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2008 statt, die nächste Amtsperiode beginnt somit bundeseinheitlich am 1. Januar 2009. Bewerbungen für das Schöffenamt sind in vielen Gemeinden möglich.

Man unterscheidet zwischen Haupt-, Hilfs- und Ergänzungsschöffen. Den Hauptschöffen werden vor Beginn eines jeden Gechäftsjahres die Verhandlungstermine (meist 12) für das ganze Jahr mitgeteilt. Falls ein Hauptschöffe an einer Verhandlung nicht teilnehmen kann, wird statt seiner ein Hilfsschöffe eingesetzt. Dieser hat die gleichen Rechte wie der Hauptschöffe/die Hauptschöffin. Ergänzungsschöffen werden bei umfangreichen Prozessen eingesetzt, um bei Ausfall eines Hauptschöffen einspringen zu können. Um diese Funktion wahrnehmen zu können, muss der Ergänzungsschöffe während des ganzen Prozesses quasi als "Zuschauer" jeder Verhandlung beiwohnen. Ergänzungsschöffen nehmen an den Beratungen des Gerichts (hauptamtliche Richter und Schöffen) nicht teil.

Zwischen Schöffen an Amts- und Landgerichten besteht kein hierarchischer Unterschied. Beide haben die gleichen Rechte und Pflichten. Grundlage für die Rechte von Schöffen ist der § 30 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Paragraph besagt im wesentlichen folgendes [1] :

  • Schöffen sind - in der Hauptverhandlung - mit dem Berufsrichter gleichberechtigt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes
  • sie nehmen an allen Entscheidungen im Laufe der Hauptverhandlung teil, auch an solchen, die nicht das Urteil, sondern das übrige Verfahren betreffen
  • wenn ausnahmsweise die Schöffen an einer Entscheidung nicht teilnehmen, muss dies ausdrücklich in einem Gesetz geregelt sein

Schöffen sind in Zivilprozessen und in der Disziplinargerichtsbarkeit nicht vorgesehen. In gerichtlichen Disziplinarverfahren sind jedoch regelmäßig Beamtenbeisitzer beigeordnet, die eine ähnliche Stellung und vergleichbare Aufgaben wie ein Schöffe haben. Bei allen anderen Gerichtsbarkeiten außer beim Strafgericht spricht man von ehrenamtlichen Richtern statt von Schöffen. Die Kammer des Arbeitsgerichts z.B. ist mit einem hauptberuflichen Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Die letzteren je aus den Reihen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Bei der Güteverhandlung sind die ehrenamtlichen Richter regelmäßig nicht anwesend.


Österreich

In Österreich werden Schöffensenate nur an den Landesgerichten eingesetzt. Diese Senate bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Schöffen werden durch Zufall ausgewählt. Eine Person, die jünger als 25 oder älter als 65 ist, darf nicht zum Schöffen berufen werden. Bei den schwersten Straftaten werden Geschworenengerichte tätig, welche aus acht Laien und drei Berufsrichtern bestehen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Schöffen stets gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden, während den Geschworenen die alleinige Entscheidung über die Schuldfrage zukommt und sie hernach mit den Berufsrichtern gemeinsam über das Strafmaß entscheiden.


Belgien

In Belgien sind Schöffen (niederländisch: schepen, französisch: échevin) gewählte Beigeordnete des Bürgermeisters.

Die Gemeinderatsmitglieder wählen aus ihren Reihen die Schöffen, deren Anzahl je nach Größe der Gemeinde zwischen 2 und 10 liegt. Jeder dieser Schöffen ist verantwortlich für die Ausführung einer Vielzahl von Zuständigkeitsbereichen und gleicht ein bisschen einem Minister: es gibt zum Beispiel einen Finanzschöffen, einen Schulschöffen, usw. Seit 2006 dürfen auch EU-Bürger, die nicht im Besitz der belgischen Staatsbürgerschaft sind, Schöffen werden.

Der Bürgermeister bildet gemeinsam mit seinen Schöffen das sogenannte Bürgermeister- und Schöffenkollegium (BSK).


Literatur


Weblinks


Wikipedia
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