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Saudi-Arabien
Aus Kefk.
| المملكة العربية السعودية al-Mamlaka | |||||
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| Wahlspruch: لا إله إلا الله محمد رسول الله Lā ilāha illā llāh Muhammadun rasūlu llāh. | |||||
| Amtssprache | Arabisch | ||||
| Hauptstadt | Riad | ||||
| Staatsform | Absolute Monarchie | ||||
| Staatsoberhaupt und Regierungschef | König und Premierminister Abdullah bin Abd al-Aziz | ||||
| Fläche | 2.240.000 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 26.417.599 (Juli 2005) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 11,8 Einwohner pro km² | ||||
| Währung | Saudi-Rial | ||||
| Unabhängigkeit | 23. September 1932 | ||||
| Nationalhymne | Asch al-Malik (Lang lebe der König) | ||||
| Zeitzone | UTC+3 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | KSA | ||||
| Internet-TLD | .sa | ||||
| Telefonvorwahl | +966 | ||||
Das Königreich Saudi-Arabien (arabisch: المملكة العربية السعودية
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Saudi-Arabien, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
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) ist eine absolute Monarchie in Vorderasien, die sich auf den Islam als Staatsreligion beruft. Saudi-Arabien liegt auf der Arabischen Halbinsel und grenzt an deren Anrainerstaaten (siehe unten Landesgrenzen), an das Rote Meer und den Persischen Golf. Die beiden heiligsten Stätten des Islam, die Kaaba in Mekka und die Ruhestätte des islamischen Propheten Mohammed in Medina, liegen in Saudi-Arabien. Daher wird Saudi-Arabien auch als das Land der Zwei Heiligen Stätten/Moscheen, Heimat des Propheten oder Mutterland des Islam bezeichnet. Der Islam spielt in Saudi-Arabien eine sehr große Rolle, das Land gilt als besonders strenggläubig und islamisch-konservativ. Der Donnerstag ist teilweise Ruhetag, der Freitag ist ein kompletter Ruhetag. In Saudi-Arabien gilt die islamische Zeitrechnung.
Inhaltsverzeichnis |
Geographie
Die Arabische Halbinsel besteht größtenteils aus einem ausgedehntem Hochland. Im Westen bildet das Plateau einen steilen Randabbruch, der parallel zur Küste des Roten Meeres verläuft. Im Nordwesten gibt es praktisch keine Küstenebene. Die höchsten Gipfel liegen im Südwesten im Asir-Gebirge. Der höchste Berg ist der Dschabal Sauda mit 3.133 m Höhe.
Östlich des Randabbruchs fällt das unwirtliche Hochland allmählich bis zu den flachen Wassern des Persischen Golfes ab, dessen Küste von Sümpfen und Salzflächen gesäumt ist. Das Hochland besteht überwiegend aus einer weiten Sandwüste und Landstrichen aus nacktem vulkanischen Gestein. Ein breites Wüstenband, „das leere Viertel“ Rub al-Chali, erstreckt sich über den gesamten Süden des Landes.
Landesgrenzen
An Saudi-Arabien grenzen Jordanien (744 km gemeinsame Grenze), Irak (814 km), Kuwait (222 km), Die Vereinigten Arabischen Emirate (457 km), Katar (60 km), Oman (676 km) und Jemen (1.458 km). Saudi-Arabien und Bahrain sind durch den King Fahd Causeway miteinander verbunden. Auffällig am Grenzverlauf ist, dass er besonders im Norden sehr gradlinig ist und keine großen Ausbuchtungen hat, weil er von den Kolonialmächten festgelegt wurde.
Im Norden, Nordosten und Süden grenzt Saudi-Arabien an die Nachbarländer, im Osten und Westen ist es vom Roten Meer und dem Persischen Golf begrenzt. Saudi-Arabien hat insgesamt 4.431 km Landgrenze, der längste Abschnitt ist die Grenze zum Jemen.
Die Grenze zum Jemen wurde in den Jahren 2003 und 2004 durch saudisch-Jemenitische Sperranlagen gesichert, was zu diplomatischen Verstimmungen zwischen den beiden Staaten führte. Auch mit anderen Nachbarstaaten kam es zu Grenzkonflikten, so beispielsweise mit den VAE (1974) und Kuwait (1975). Zwischen 1981 und 1983 wurde die Neutrale Zone zwischen Saudi-Arabien und dem Irak aufgeteilt, 1971 kam es bereits zur Aufteilung des Gebietes um al-Hasa zwischen Saudi-Arabien und Kuwait.
Provinzen
Das Land ist in 13 Provinzen (mintaqat, Singular – mintaqa) unterteilt, dazu kommen noch zwei Regionen, die hoheitsrechtlich neutral, aber dem Königreich zugehörig sind.
- Baha
- Northern Frontier
- Dschauf inklusive Qurayyat
- Medina
- Qasim
- Riad
- Eastern Province
- Asir
- Hail
- Dschaizan
- Mekka
- Nadschran
- Tabuk
Die größten Städte
Die größten Städte Saudi-Arabiens sind Riad, Dschidda, Mekka, Medina, Dammam und Taif. Mekka und Medina sind für Nicht-Muslime völlig gesperrt. Die ersten drei sind Millionenstädte. Saudi-Arabien verfügt als weltweit größter Rohölexporteur über eine florierende Wirtschaftsentwicklung und eine in allen Belangen ausgezeichnete Infrastruktur: Angefangen von einer komplett freien medizinischen Versorgung bis hin zur Verbindung aller wichtigen Städte über ein autobahnähnliches Straßennetz.
Die größte Stadt Saudi-Arabiens ist die Hauptstadt Riad mit rund 4,1 Mio. Einwohnern. Sie liegt ca. 150 km südlich des nördlichen Wendekreises zwischen den beiden größten Wüsten des Landes, relativ zentral im östlichen Teil der Landesmitte. Riad ist seit der Unabhängigkeit Saudi-Arabiens im Jahre 1932 Hauptstadt. Historisch ist Riad ein sehr wichtiger Durchreiseort des arabischen Raums, der Pilgerwege nach Mekka und Medina, der wichtigsten Pilgerstätten des Islam. In Riad befindet sich seit 1824 der Hauptpalast des Königshauses Saud. Riad, manchmal im Deutschen auch Er-Riad geschrieben, war ursprünglich eine Oase, die sich nach und nach zur Metropole entwickelte, besonders nach dem Ölboom in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts.
Die nächstgrößere Stadt ist Dschidda am Roten Meer. Dschidda hat 2,8 Millionen Einwohner und ist der wichtigste Exporthafen für Erdölprodukte und Vieh (Ziegen, Schafe und Kamele). Die Stadt ist ca. 300 Jahre alt und hat seit 1947 eine gigantische Entwicklung durchlebt: damals hatte sie ca. 30.000 Einwohner und war auf eine kleine Fläche innerhalb ihrer Stadtmauern begrenzt. Heute kann man die Ausmaße der Stadt am besten an ihrer Prachtstraße „Corniche“ festmachen, die, von Hotels und Palästen gesäumt, 60 km an der Küste des Roten Meeres entlang führt. Die Stadt liegt eingebettet zwischen dem Meer und dem Asir-Gebirge.
Als nächstes ist Mekka zu nennen, die wichtigste Stadt des Islam, im Zentrum der Stadt befindet sich das wichtigste Heiligtum des Islam, die Kaaba, Ziel der islamischen Pilgerreisen (Haddsch). In Mekka leben rund 1,3 Mio. Menschen. Zur Zeit der Haddsch, halten sich mehrere Millionen Pilger in der Stadt auf. Sie werden oft in Zeltstädten untergebracht und von der saudischen Regierung mit Essen und Trinken versorgt. Mekka hat historisch eine große Bedeutung als Handelsstadt und Knotenpunkt vieler Karawanenrouten aus Asien und Afrika nach Europa. Alle Muslime beten in Richtung der Kaaba. Mekka befindet sich im Landesinneren ungefähr 200 km südlich des nördlichen Wendekreises im mittleren Westen des Landes. Wegen ihrer besonderen religiösen Bedeutung wechselte die Herrschaft über die Stadt in der Geschichte oft, je nachdem welche muslimische Macht gerade den größten Einfluss hatte.
Medina hat 919.000 Einwohner und ist die zweitheiligste Stadt der Muslime. Sie liegt in der Mitte des Landes, westlich von Riad. In Medina begann 622 die islamische Zeitrechnung, als der Prophet Mohammed von Mekka in die Oase Yathrib, das heutige Medina, zog (Hidschra). Mohammed ist in Medina begraben, was die Stadt zu einem wichtigen Pilgerort macht. Medina war eine bedeutende Karawanenstadt und ein wichtiges Handelszentrum, 1932 wurde es von den Truppen des saudischen Königs gegen die Armee der Haschimiten erobert und dem Königreich einverleibt. Nicht-Muslimen ist das Betreten der heiligen Städte verboten.
Siehe auch: Liste der Städte in Saudi-Arabien
Klima und Geographie
In Saudi-Arabien herrscht vorwiegend heißes und trockenes Klima. Das kontinentale Klima im Landesinneren weist zum Teil beträchtliche Temperaturunterschiede auf, vor allem zwischen Tag und Nacht. Im Sommer sind tagsüber Maximalwerte von 50 °C möglich, im Winter kann nachts der Gefrierpunkt unterschritten werden. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei 28 °C. Der größte Teil der spärlichen Jahresniederschlagsmenge fällt zwischen November und Januar.
Die Versorgung mit Trinkwasser stellt aufgrund des Reichtums des Landes kein Problem dar, obwohl Wasserknappheit ein wachsendes Problem ist, weil sich die Grundwasserreserven langsam erschöpfen. Saudi-Arabien besitzt weder Flüsse noch Seen und begegnet dem Wassermangel mit dem Bau von Tiefbrunnen und Meerwasserentsalzungsanlagen, die einen bedeutenden Teil der Energie verbrauchen. Die Küsten am Persischen Golf und am Roten Meer sind teilweise ölverschmutzt. Die Regierung hat angekündigt, Millionen von Euro in weitere Meerwasserentsalzungsanlagen zu investieren.
Der höchste Berg Saudi-Arabiens ist der Dschabal Sauda mit 3133 m Höhe.
Flora und Fauna
In den meisten Teilen des Landes ist die Vegetation auf niedrige Gräser und kleine Sträucher beschränkt. In verstreuten Oasen wachsen Dattelpalmen. Die arabische Oryxantilope sowie weitere Antilopenarten wurden durch die Jagd ausgerottet, heute leben sie aufgrund von Auswilderungsprogrammen wieder in geringer Zahl in Freiheit. Auch einige Singvögel sind vom Aussterben bedroht.
Verbreitet sind Wildkatzen, in der Wüste lebende Flughühner, höhlenbauende Nagetiere und Wüstenratten sowie diverse Reptilien und Insekten. Die in Syrien vor wenigen Jahren wiederentdeckten Waldrappen ziehen auch nach Saudi-Arabien. Der Halsbandsittich ist als Neozoon in vielen Siedlungen zu finden. In den Küstengewässern des Roten Meeres wimmelt es von Meerestieren, besonders in den Korallenriffen.
Bevölkerung
Saudi-Arabien hat eine Bevölkerungszahl von über 27 Millionen Einwohnern. Davon sind fast 5,6 Millionen Menschen legal im Land lebende Ausländer. Die Bevölkerung Saudi-Arabiens lebt hauptsächlich in den Städten und einigen wenigen Oasen. [1]
Die ursprünglichen Einwohner waren fast ausschließlich Araber. Heute sind 90 % der Bevölkerung arabischer Abstammung, entweder einheimische Saudis oder Menschen aus dem arabischen Raum, vornehmlich Ägypter, Jordanier, Palästinenser, Syrer und Libanesen. Die restlichen 10 % sind zum größten Teil afrikanischer oder asiatischer Abstammung. Nicht-arabischstämmige Ausländer sind meist als Gastarbeiter tätig. Das Land wird von etwa 400 Stämmen bewohnt, über ein Zehntel der Einwohner sind Nomaden oder Halbnomaden. Saudi Arabien gehört zu den Ländern, die eine stabile soziale Absicherung haben, jedoch steht diese nur Staatsangehörigen kostenlos zu.
In Saudi-Arabien sind mehrere Millionen Gastarbeiter beschäftigt. Sie kommen zumeist aus dem asiatischen Raum - Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Malediven, Malaysia, den Philippinen, Indonesien, Brunei und dem afrikanischen Raum - Sudan, Äthiopien, Eritrea, Djibouti, Somalia, Kenia, den Komoren, Tschad, Mauretanien u.a. Aber auch sehr viele kommen aus dem Iran, der Türkei und Zentralasien. Sie arbeiten vor allem in Bereichen, in denen Saudis nicht arbeiten wollen.
Die Bevölkerung ist mit 73 % mehrheitlich sunnitisch-wahhabitisch, 5-10 % sind Schiiten. Der Rest gehört zum größten Teil anderen Richtungen des Islam an.
Saudi-Arabien hat eine Bevölkerungsdichte von 12 Einwohnern pro km². 86 % der Menschen leben in den Städten des Landes, der Rest auf dem Land. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 75,7 Jahre, wobei Frauen mit 77,8 Jahren im Durchschnitt etwas älter werden als Männer (73,7 Jahre). Fast zwei Drittel der saudischen Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt. Das Durchschnittsalter beträgt bei Frauen 19,4 Jahre, bei Männern 22,9 Jahre. Das Gesamtdurchschnittsalter beträgt 21,4 Jahre.
Pro tausend Geburten gibt es fünfzig Fälle von Kindersterblichkeit, sowie eine Müttersterblichkeit von 23 je 100.000 Geburten. Damit wächst die saudi-arabische Bevölkerung jährlich um 2,2 Prozent. Die Fruchtbarkeitsrate saudischer Frauen ist mit 4 Kindern pro Frau hoch. Die Ansteckung durch HIV ist mit offiziell genannten 0,01% sehr gering.
Der Alphabetisierungsgrad der arabischen Bevölkerung ist mit insgesamt 78,16% ungefähr auf Weltdurchschnittsniveau. Dabei sind 70,8 % der saudi-arabischen Frauen des Lesens und Schreibens mächtig, die Männer haben einen Alphabetisierungsgrad von 84,7 %. In Saudi-Arabien kommen auf 1.000 Einwohner im Durchschnitt 1,7 Ärzte sowie 2,3 Betten in einem staatlichen Krankenhaus. Hocharabisch ist Amtssprache, Englisch gilt als Sprache des Handels, außerdem werden noch einige arabische Dialekte gesprochen, die aber im offiziellen Gebrauch kaum Anwendung finden.
Sehenswürdigkeiten
Das Land hat eine einzige antike Stätte: Mada'in Salih, nahe der Provinzstadt al-Ula, auf halbem Weg zwischen Medina und Ha'il im Norden des Landes. Es handelt sich hierbei um eine ca. 2000 Jahre alte Felsengräberstätte. Bemerkenswert daran sind die aufgrund der trockenen Witterung gut erhaltenen Felsinschriften auf Aramäisch und Thamutisch . Sehr außergewöhnlich sind die in dieser Gegend besonders zahlreichen aufgrund von Witterung entstandenen Felsformationen, die dem Betrachter wie Abbildungen von Tier- und Menschengestalten erscheinen. Weitere Sehenswürdigkeit sind das Kingdom Centre und der Al Faisaliyah Center.
Die Flagge Saudi-Arabiens
Hauptartikel: Flagge Saudi-Arabiens
Die Flagge Saudi-Arabiens wurde 1932 eingeführt und in der heutigen Form am 15. März 1973 angenommen. Auf grünem Hintergrund liegt waagrecht ein gerades weißes Schwert, darüber in weißen arabischen Schriftzeichen die Schahada, das Glaubensbekenntnis des Islam. Dieses gebietet es den Saudis, die Flagge mit einem noch größeren Respekt zu behandeln, als dies bei Nationalflaggen ohnehin üblich ist.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Saudi-Arabiens
Seit Beginn der historischen Überlieferung war die Arabische Halbinsel von Semiten bewohnt. Wegen des rauhen Wüstenklimas war das Nomadentum die vorherrschende Wirtschaftsform. Immer wieder stießen Akkader, Amoriter und Aramäer aus der Wüste in die fruchtbaren Gebiete Mesopotamiens und Syriens vor. Die größte dieser Bewegungen entstand im 7. Jahrhundert mit der Verbreitung des Islams durch den Propheten Muhammad. Innerhalb weniger Jahrzehnte eroberten Muslime ein Reich, das sich von Spanien bis Indien erstreckte.
Durch die Verlagerung des Reichszentrums verlor Arabien bald wieder seine politische Bedeutung. Nur die heiligen Stätten Mekka und Medina im Hedschas wurden jährlich von muslimischen Pilgern besucht. Seit dem 18. Jahrhundert verbündete sich die Dynastie der Saud mit der streng gläubigen islamischen Reformbewegung der Wahhabiten, um auf diese Weise die arabischen Beduinenstämme zu einigen und zu unterwerfen.
Ein erster größerer Expansionsversuch unter Emir Saud I. (1803-1814) provozierte jedoch im Auftrag des ohnmächtigen osmanischen Sultans eine vernichtende Militärintervention des osmanischen Vizekönigs von Ägypten, Muhammad Ali, dessen Truppen Sauds Sohn Abdallah I. 1818 vernichtend schlugen. Zweimal - 1818-1822 und nochmals 1838-1843 - wurde das saudische Herrschaftsgebiet im Nedschd von ägyptischen Truppen besetzt. Nach diesen Rückschlägen gerieten die erheblich geschwächten Saudis unter die Oberherrschaft anderer, osmanentreuer arabischer Stammesfürsten. Das Osmanische Reich beobachtete die Lage immer genauestens.
Erst Emir Abd al-Aziz II. ibn Saud (regierend ab 1902), befreite seine Dynastie und deren Stamm von dieser Unterordnung im Osmanischen Reich und nutzte den wahhabbitischen Fundamentalismus erneut für eine siegreiche militärische Expansion in Arabien. Entscheidend war hier der militärische Sieg Ibn-Sauds 1925 über die konkurrierende Dynastie der Haschemiten, die dabei ihr Stammkönigreich Hedschas samt den heiligen Städten Mekka und Medina verloren.
Nach weiteren Eroberungen wurden die unterschiedlichen Gebiete am 23. September 1932 zum neuen Einheitsstaat Saudi-Arabien vereinigt. Deshalb ist der 23. September Nationalfeiertag. Durch die reichen Erdölvorkommen erlangte Saudi-Arabien Wohlstand und eine große Bedeutung für die Wirtschaft der Industrienationen.
Geschichte nach 1945
Saudi-Arabien war 1945 Gründungsmitglied der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga. Die arabische Liga versuchte 1948 die Staatsgründung Israels mit dem Palästinakrieg zu verhindern, in dem sich auch Saudi-Arabien engagierte. In den 1950er Jahren ließ der König einen Ministerrat zu, der aber nur eine beratende Funktion besitzt. 1960 war das Königreich ein Gründerstaat der OPEC. Saudi-Arabien unterstützt immer wieder einzelne Parteien in Bürgerkriegstaaten wie dem Jemen und kommt damit in Konflikt mit anderen arabischen Staaten (Da Saudi-Arabien im Jemenitischen Bürgerkrieg die Royalisten unterstützte kam es zu heftigen Spannungen mit Ägypten, dass die Republikaner unterstützte). 1963 wurde die Sklaverei abgeschafft, wobei die Sklaven durch Gastarbeiter aus den arabischen Nachbarstaaten sowie Süd- und Südostasien und Afrika ersetzt wurden. Die Gastarbeiter sind bis heute eine wichtige Stütze der Wirtschaft des Landes. In den 1960er und 1970er Jahren kam es immer wieder zu Grenzkonflikten mit dem Südjemen, die 1976 mit einem Friedensvertrag beigelegt werden konnten. Eine endgültige Festlegung der Grenze erfolgte erst 2000.
Erstarken des Fundamentalismus
Die politische Führung reagierte seit 1992 zunehmend auf den Druck der Opposition (Religionsgelehrte) gegen die absolutistische Herrschaft der Saud-Dynastie. So wurde 1992 die erste schriftliche Verfassung auf der Basis der Scharia erlassen. 1993 wurde ein neues beratendes Gremium eingerichtet, das sich aus islamischen Würdenträgern und Geschäftsleuten zusammensetzt und vier Jahre im Amt ist. Auch wurde das Land in neue Regierungsbezirke aufgeteilt. Die Gouverneure werden aber immer noch direkt vom König ernannt.
In den 1990er Jahren kam es immer wieder zu Unfällen bei der jährlichen Pilgerfahrt, dem Haddsch, zu Anschlägen auf ausländische Truppen und Protesten gegen das Königshaus. Saudi-Arabien gilt heute als weltweites Zentrum des Islamischen Fundamentalismus. Top-Terroristen wie Ibn al-Chattab und Osama bin Laden stammen aus Saudi-Arabien, 15 der 19 Attentäter vom 11. September 2001 stammen ebenfalls aus Saudi-Arabien. Die pro-westliche Außenpolitik und seit einigen Jahren auch Innenpolitik der Königsfamilie trägt wesentlich zur Stärkung des Fundamentalismus bei.
Militär
Das Saudische Militär wurde mit Hilfe von ihrer US-amerikanischen Verbündeten seit dem Beginn des Ölbooms stark ausgebaut. An Kampfeinsätzen im Ausland nahmen saudische Soldaten bislang allerdings nicht Teil. Seit den 1940er Jahren hat der Saudische Staat über 18,5 Billionen US Dollar in das Militär investiert. Der aktuelle Wehretat beträgt 18,8 Mrd. $ (2004). Wehrpflichtige können mit 17 Jahren eingezogen werden. Saudi-Arabien stellt inzwischen die modernsten und mächtigsten Waffensysteme auf der arabischen Halbinsel und ist mit seinen Nachbarn (Golfstaaten) im Golf-Kooperationsrat verbündet.
Bodenstreitkräfte
Die saudische Armee hält 75.000 Mann an Bodentruppen im aktiven Dienst, die Reservistenzahl beläuft sich auf 20.000. Die Armee verfügt über ca. 4.600 gepanzerte Fahrzeuge, 750 Kampfpanzer und 271 Artillerie-Geschütze.
Marine
Der erste Golfkrieg unter König Fahd war der Anlass dazu die Marine aufzurüsten. Inzwischen verfügt das Land die stärkste Marine der Region, in ihr dienen insgesamt 13.500 Soldaten.
Die Saudi-Arabische Marine besitzt:
- 3 Fregatten (ähnlich zu Typ franz. F 3000 S II, III: 1-7.6 OTO-Breda)
- 4 Fregatten (Typ franz. F 2000 S. Modernisierung 1997 - 2000)
- 4 Korvetten (Typ Masch, Tacoma) bilden die größten Einheiten und erlauben eine weitreichende Einsatzfähigkeit.
- 9 Lenkflugkörperschnellboote
- 7 Minenboote
Luftwaffe (RSAF)
Die Abkürzung RSAF steht für Royal Saudi Air Force. Arabisch: Al Kuwwat al Jawwiya as Sa'udiya. Nach der israelischen Luftwaffe hat die RSAF die zweitgrößte Luftwaffe im Nahen Osten. Das Rückgrat der RSAF ist heute der F-15 Eagle und der Panavia Tornado. Die Luftwaffe ist dazu in der Lage das eigene Territorium, die angrenzenden Binnenmeere, den arabischen Golf und das Rote Meer vollständig zu überwachen. Die RSAF bestellte verschiedene Waffen in den neunziger Jahren, einschließlich, "Sea Eagle" Defensivraketen, Lasersysteme zur Steuerung von Raketen und Freifallbomben. Insgesamt dienen 24.000 Soldaten in der Luftwaffe. In ihrem Besitz befinden sich insgesamt 570 Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber und 42 Transportflugzeuge.
Am 18. August 2006 hat die Saudische Luftwaffe einen Vorvertrag für den Kauf von 72 Eurofighter Typhoon unterzeichnet.[2]
Nationalgarde
Sie unterstützt im Inland die Polizei und die Religionspolizei, schützt die königliche Familie, wird zum Anti-Terror-Schutz eingesetzt und schützt die heiligen Städte Mekka und Medina. Sie umfasst zur Zeit rund 57.000 Mann.
Politik
Politisches System
Saudi-Arabien ist eine islamische absolute Monarchie. Seit dem 1. August 2005 regiert König Abdullah bin Abd al-Aziz, der gleichzeitig Premierminister ist. Auch der Rest der königlichen Familie hat wichtige Regierungsämter inne. Die 13 Provinzen werden von Prinzen oder engen Verwandten der königlichen Familie regiert. Alle Provinzgouverneure werden vom König ernannt. Die kleinen Städte und Dörfer werden in der Regel von einem Dorf- oder Ältestenrat regiert. Die Verfassung des Landes besteht in schriftlicher Form seit 1993, ein 83 Punkte umfassendes Dokument, das auf der Schari'a, dem Koran und der Sunna basiert. Diese Regeln werden strikt ausgelegt und durchgesetzt. So können etwa Mörder, Drogenhändler, Homosexuelle, Hochverräter, Vergewaltiger, Ehebrecher und Gotteslästerer zum Tode verurteilt und hingerichtet werden.
Staatsoberhaupt
Der Monarch ist sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef und zugleich Kustor der beiden heiligen Moscheen. Seit dem 1. August 2005 ist dies König Abdullah bin 'Abdul-'Aziz Al Saud. Der König bezeichnet sich seit 1986 als Hüter der heiligen Stätten von Mekka und Medina , was ihn und das Königshaus in der islamischen Welt aufwerten soll. Deshalb legt das Königshaus großen Wert darauf, die Politik nicht von der Religion zu trennen. Insbesondere die langjährige gegenseitige Verbundenheit der Dynastie der Saud mit dem islamischen Klerus trägt zur Verankerung der Monarchie in Saudi-Arabien bei.
Die Machtfülle des Königs wird theoretisch durch die Regeln der Scharia und der saudischen Tradition eingeschränkt. Er muss auch den den Konsens zwischen dem königlichen Haus Saud, religiösen Führern (Ulema) und anderen wichtigen Elementen der saudischen Gesellschaft wahren. Da die Ulema einen sehr großen Einfluss auf die Bevölkerung haben, gilt der Konsens mit ihnen als eine wichtige Machtstütze der Königsfamilie.
Seit der saudischen Staatsgründung 1932 herrschten einschließlich Abdullah sechs Könige über das Reich, alle aus dem Hause der Al Saud. Muss ein neuer König ernannt werden, so tritt der Rat der Ältesten des Königshauses zusammen, um ihn zu ernennen. Die führenden Mitglieder der königlichen Familie wählen im Falle einer Vakanz den neuen König aus ihrer Mitte, mit nachträglicher Zustimmung der Ulema.
Das Königshaus
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Seit der Staatsgründung 1932 durch Ibn Saud wurde das Königreich von sechs Monarchen regiert:
- Abd al-Aziz al Saud, (1932-1953)
- Saud, (1953-1964), Sohn von König Abd al-Aziz
- Faisal, (1964-1975), Sohn von Abd al-Aziz
- Chalid, (1975-1982), Sohn von Abd al-Aziz
- Fahd, (1982-2005), Sohn von Abd al-Aziz
- Abdullah, (seit 2005), Sohn von Abd al-Aziz
Ministerrat
Dem König untersteht ein Ministerrat, der 1953 eingerichtet wurde. Er hat 150 Mitglieder, die vier Jahre lang diese Position bekleiden. Die Hälfte der Minister wird vom König ernannt, die andere Hälfte wird von der männlichen Bevölkerung gewählt. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, dem ersten und dem zweiten Vizepremierminister, 20 weiteren Ministern, von denen der Verteidigungsminister auch das Amt des zweiten Vizepremierministers bekleidet, zwei Staatssekretären, sowie einer kleinen Anzahl von Beratern und Leitern großer autonomer Organisationen. Der Ministerrat hat keine Verfügungsgewalt über den Staatshaushalt oder über Gesetzesbeschlüsse, er berät nur den König.
Gesetze werden durch Beschluss des Ministerrates und nachfolgender Ratifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Sie müssen mit der Scharia in Einklang stehen. Die Justiz wird von einem System von Religionsgerichten nach den Regeln der Scharia ausgeübt. Die einzelnen Richter werden vom König auf Vorschlag des Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist gesetzlich geschützt. Der König ist die höchste Revisionsinstanz und hat das Begnadigungsrecht.
Politische Entwicklung
Im März 1992 erließ König Fahd mehrere Dekrete, in denen die Grundzüge des Regierungssystems geregelt werden. Erstmals wurde bei dieser Gelegenheit das Verfahren bei der Thronfolge kodifiziert. Im Zuge des königlichen Reformprogramms wurde gleichzeitig ein nationales beratendes Gremium geschaffen, dessen vom König ernannte Mitglieder die Regierung in Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse beraten. Im Reformprogramm war auch ein Rahmenplan für die Gründung beratender Gremien auf Provinzebene enthalten.
Im September 1993 erließ König Fahd weitere Reformdekrete, mit denen er dem beratenden Gremium eine Geschäftsordnung gab und dessen Mitglieder ernannte. Der König verkündete zudem den Ministerrat betreffende Reformen, die unter anderem eine Beschränkung der Amtszeit auf vier Jahre vorsahen und zudem Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten der Minister und anderer hoher Offizieller enthielt. Die Geschäftsordnungen der 13 Provinzräte und ihre Mitglieder wurden gleichfalls 1993 bekanntgegeben.
Im Juli 1997 wurde die Anzahl der Mitglieder des beratenden Gremiums von 60 auf 90 erhöht. Im Mai 2001 erfolgte nochmals eine Erweiterung auf 120 und im Jahre 2005 auf 150 Mitglieder. Da viele der alten Mitglieder bei den Erweiterungen nicht wieder ernannt wurden, hat sich die Zusammensetzung des Gremiums stark verändert. Die Rolle des Rates wird auch in Anbetracht der wachsenden Erfahrung des Gremiums stufenweise erweitert.
Auslandsbeziehungen
Saudi-Arabien genießt bei den anderen islamischen Ländern einen Sonderstatus, weil sich die zwei heiligsten Städte des Islams in diesem Land befinden.
Trotz der nicht demokratischen Regierungsform und den herben Menschenrechtsverletzungen hat Saudi-Arabien sehr gute diplomatische Beziehungen zu Europa und den USA, auch zu Deutschland. Seit den Mohammed-Karikaturen sind diese allerdings abgekühlt, mit Dänemark gibt es überhaupt keine Beziehungen mehr.
Saudi-Arabien war bislang ein enger Verbündeter der USA. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist das Verhältnis zwischen den beiden Staaten allerdings abgekühlt. 15 der 19 Attentäter waren saudische Staatsangehörige. Eine weitere Belastung der Beziehung zu den USA ist, dass die meisten Insassen des Guantánamo-Gefängnisses saudische Staatsbürger sind.
Saudi-Arabien war 1981 Gründungsmitglied des Golf-Kooperationsrats (Gulf Cooperation Council, GCC).
Das Land befindet sich seit 1948 offiziell im Kriegszustand mit Israel.
Golfkriege
1. Golfkrieg
Im ersten Golfkrieg (1980-1988) unterstützte Saudi-Arabien den Irak gegen den Iran. Auf Grund der islamischen Revolution im Iran und der sowjetischen Besetzung von Afghanistan erfolgte unter Fahd ibn Abd al-Aziz seit 1982 eine verstärkte Anlehnung an die USA, von denen man sich in der Zwischenzeit etwas distanziert hatte. Damit verbunden ist der Aufbau einer vom Erdöl unabhängigen Industrie sowie großen Investitionen in die Infrastruktur, Straßen und Flughäfen sowie die Festigung der Beziehung zu den Nachbarstaaten durch Grenzabkommen.
2. Golfkrieg
Wie prekär die Sicherheitslage eines so reichen Ölstaates wie Saudi-Arabien ist, wurde mit der Besetzung Kuwaits (1990-1991) durch den Irak deutlich. Saudi-Arabien musste ein Bündnis mit den USA und anderen westlichen Staaten eingehen, um sich selbst zu schützen und die Iraker wieder aus Kuwait zu vertreiben. Saudi-Arabien trug dafür fast 40 % der Kriegskosten. Allerdings führte die Stationierung amerikanischer Truppen im Land zu heftiger Kritik wahhabitischer Geistlicher und islamischer Fundamentalisten, die sich zunehmend gegen das Königshaus richtet und in jüngerer Vergangenheit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Terroranschlägen auf westliche Einrichtungen führte.
3. Golfkrieg
Seit den Anschlägen auf das World Trade Center in New York im September 2001 sieht sich Saudi-Arabien verstärkt Vorwürfen ausgesetzt, terroristische Gruppierungen zu unterstützen. Von den 19 Attentätern des 11. September stammten 15 aus Saudi-Arabien. Halboffizielle Stiftungen und Mitglieder der königlichen Familie stehen zudem im Verdacht, al-Qaida finanziell gefördert zu haben. Gelder aus Saudi-Arabien fließen auch an extremistische Vereinigungen wie die Hamas-Bewegung in Israel/Palästina.
Während des dritten Golfkrieges (2003) verweigerte Saudi-Arabien den USA die Nutzung ihrer Militärstützpunkte auf saudischem Boden, was zu einer weiteren Abkühlung des Verhältnisses zu den USA geführt hat. Das Hauptquartier der US-Truppen wurde deshalb nach Katar verlegt.
Siehe auch: Dynastie der Saud, Wahhabiten
Staat und Religion
Die Staatsreligion ist der zum sunnitischen Islam gehörende Salafiyya Islam. Diese Strömung des Islam gewinnt durch die finanzielle Hilfe Saudi-Arabiens und des Königs bei der Errichtung von Moscheen und Koranschulen in aller Welt zunehmend an Bedeutung. Saudi-Arabien unterstützt ebenfalls alle Richtungen des sunnitischen Islam, meist fundamentale und militante Gruppen. Großen Einfluss auf das Volk haben die Ulema, die Religionsgelehrten, die in den Moscheen und Fernsehprogrammen des Landes predigen. Religion und Politik werden nicht getrennt.
Bürgerrechte
Es gibt keine politischen Parteien. Gewerkschaften sind vom König offiziell verboten. Traditionellerweise hat jeder Bürger anlässlich öffentlicher Audienzen Zugang zu hohen Offiziellen und das Recht, sich mit Petitionen direkt an sie zu wenden.
Religion
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Die Scharia ist die Hauptquelle der Gesetzgebung. Die Haupt und Staatsreligion ist der zum hanbalitischen sunnitischen Islam gehörende wahhabitische bzw. salafitische Islam , dem 73 % der Bevölkerung, vor allem im Nadschd und im Norden, angehören. Die Hanbaliten bzw. Wahhabiten üben aufgrund des Einflusses von Saudi-Arabien einen überproportionalen Einfluss auf die gesamte sunnitische Gemeinschaft aus.
Andere Sunniten stellen 12 % der Bevölkerung, Schiiten etwa 5-10 %. Die Religionsfreiheit der Schiiten ist beschränkt, daher dürfen Bräuche, die mit dem sunnitischen Islam nicht vereinbar sind, z. B. die Mut'a-Ehe oder das Gedenkfest für Imam Hussain und Imam Ali, nicht ausgeübt werden. 98 % der Bevölkerung sind Muslime, die restlichen 2 % sind Juden und Christen. Das öffentliche Praktizieren anderer Religionen als des Islam ist in Saudi-Arabien verboten. Für Gastarbeiter und Diplomaten ist es demnach bei Strafe verboten, einen Gottesdienst zu feiern, eine Taufe oder eine Krankensalbung zu empfangen. Kirchen, Synagogen oder andere nicht islamische Gebetshäuser gibt es nicht, und die Errichtung dieser ist verboten. Nach der Interpretation der wahhabitischen Geistlichen darf auf dem Land, worauf sich die zwei heiligen Stätten befinden, kein nichtislamisches Gotteshaus stehen. Auf Missionierung zu anderen Bekenntnissen als dem Islam und den Abfall vom Islam steht die Todesstrafe, die auch vollstreckt wird. Allerdings gibt es z. B. zwei deutsche Schulen in Saudi-Arabien, in denen diese Gesetze nicht gelten; innerhalb des Schulgeländes gelten deutsche Gesetze.
Die beiden heiligsten Stätten des Islam, die Kaaba in Mekka und die Ruhestätte des Propheten Mohammed in Medina, liegen in Saudi-Arabien, so dass das Land jährlich das Ziel von mehreren Millionen Pilgern ist, vor allem während des Haddsch. Diebstahl während des Haddsch kann mit Zwangsamputation einer Hand oder mit dem Tode bestraft werden. Auch die heilige Zamzam-Wasserquelle, das Tal Mina und der Berg Arafat, auf dem der Prophet Mohammed seine letzte Predigt abhielt, befinden sich in Saudi-Arabien.
Als Hochburgen der Salafiya in Saudi-Arabien gelten die Städte Riad und Buraida.
Eine Eigenheit des saudischen Systems, die sich aus der Erhebung der wahhabitischen Lehre zur Staatsdoktrin ergibt, sind die mutawwaʿ, die Religionspolizei. Die mutawwaʿīn sind neben der regulären Polizei Wächter, die die Einhaltung sittlicher Normen in der Öffentlichkeit kontrollieren und durchsetzen. Ungewöhnlich ist ferner, dass während des Freitaggebetes die Predigt sehr laut gestellt wird, so dass das gesamte Umfeld der Moschee beschallt wird. Dabei ist antiwestliche Propaganda nicht selten.
Wer sich öffentlich zu einer als „islamische Sekte“ bezeichneten Gruppe wie den Aleviten, Ahmadiyya, Drusen oder Jesiden bekennt, kann bestraft werden. Dies betrifft insbesondere die Zugehörigkeit zur nachislamischen Weltreligion der Bahai.
Die dem Islam widersprechende Lebensweise einer Reihe von Mitgliedern des saudischen Königshauses polarisiert die Gesellschaft. Kommentatoren halten daher einen religiös motivierten Staatsstreich durch fundamentalistische Geistliche für denkbar.
Geistliche
Der Einfluss der Geistlichen im Lande ist sehr groß. Geistliche in Saudi-Arabien tragen den Titel "Scheich" bzw. "Ulama". Der Mufti bzw. Großmufti ist der oberste geistige Gelehrte Saudi-Arabiens, zur Zeit Schaich Abd al-Aziz bin Abdullah Al al-Schaich. Er erlässt Fatwas und trägt sie der Königsfamilie vor. Der Einfluss des Mufti war in den letzten Jahren gesunken, ist aber seit der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen wieder stark angestiegen. In einer Fatwa vom März 2004 forderte der Mufti ein vollständiges Verbot der Vermischung der Geschlechter als Antwort auf eine Konferenz, die saudische Wirtschaftsexpertinnen im Wirtschaftsclub von Dschidda abhielten, bei welcher Frauen und Männer teils ungetrennt und eine Vorleserin unverschleiert in einem gemeinsamen Raum an der Konferenz teilnahmen.
Immerhin hatte der Ausbruch des Mufti unterschiedliche Reaktionen und vor allem auch Kritik an der Veranstaltung hervorgerufen. Der damalige Kronprinz und derzeitige König Abdullah bin Abdul Aziz war genötigt, sich einzuschalten. Er mäßigte die Erwartungen und versuchte, die konservativen Männer zu beruhigen, dass alles nicht so schnell geschehen werde, gleichwohl: "Die Veränderungen sind unterwegs. Wir gehen mit den Veränderungen voran, aber wir müssen dies Schritt für Schritt tun."
Ein Verbot privater gemischtgeschlechtlicher Konferenzen wurde bislang noch nicht im Gesetz verankert. In kleineren Kreisen lockert sich die Geschlechtertrennung dennoch. Hochzeiten sind zwar private Veranstaltungen, jedoch schickt das Kulturministerium hier manchmal einen männlichen und immer einen weiblichen Aufseher.
Der aktuelle Mufti, Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich, hat im Jahre 2005 auf der Pilgerfahrt gegen den Terrorismus gepredigt und dessen Taten als "Angriff und Verrufung des Islam" bezeichnet. Bekannte Gelehrte Saudi-Arabiens waren Abd al-Aziz ibn Baz und Muhammad Ibn Uthaymin.
Islamische Religionspolizei
siehe Hauptartikel Islamische Religionspolizei
Die Mutawwaʿīn sind dazu befugt, Männer, die sich mit Frauen unterhalten, mit denen sie nicht verheiratet oder verwandt sind, zu verhaften.
Die Mutawwaʿīn werden vom Staat finanziert wird und unterstehen auch diesem. Zusätzlich haben die Muftis einen Einfluss auf die Mutawwaʿīn, jedoch keine Kontrolle.
Die Macht und der Einfluss der Mutawwaʿīn wurde Anfang der 1990er Jahre vor allem im Vorgehen gegen Frauen stark eingeschränkt.
Es gibt in Saudi-Arabien ca. 3.500 Mitglieder der Mutaween die in der Befehlshierarchie direkt König Abdullah unterstellt sind. Oft ist die Religionspolizei gemeinsam mit der gewöhnlichen Polizei unterwegs, kann aber auch ohne Polizeieskorte patrouillieren.
Menschenrechte
In Saudi-Arabien stehen die Menschenrechte unter dem Vorbehalt der Gesetze der Scharia. Dies führt dazu, dass in Saudi-Arabien die Menschenrechte in starkem Ausmaß missachtet werden.
Der Jahresbericht 2006 der Organisation Amnesty International [3] listet unter anderem die folgenden Tatbestände auf:
- Inhaftierung gewaltloser politischer Oppositioneller
- Anwendung der Prügelstrafe bei Männern (meistens Auspeitschungen)
- Amputationen von Gliedmaßen als Bestrafung
- Unterdrückung der Meinungs- und Religionsfreiheit
- unfaire Gerichtsverfahren gegen Gastarbeiter
- Haft ohne Anklage und Gerichtsverfahren.
Situation der Frau
In Saudi-Arabien sind die Rechte der Frauen extrem eingeschränkt, amnesty international verwendet den Begriff Menschen zweiter Klasse. Inzwischen ist es zwar Pflicht, dass jede Frau einen Personalausweis besitzt, das Land darf aber ohne Genehmigung nicht verlassen werden. In Saudi-Arabien ist Frauen das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt strikt untersagt. Im Oktober 2005 bestätige König Abdullah, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern werde. Erst seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen. Inzwischen ist im Bildungssektor die Liberalisierung so weit vorangeschritten, dass die Mehrheit der Studenten Frauen sind. Sie müssen ihre Vorlesungen allerdings am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei Kontakt zu nichtverwandten Männern haben dürfen.
Frauen besitzen derzeit weder das aktive noch das passive Wahlrecht, sie sind also politisch rechtlos. Daher bekleiden sie auch in der Regierung, die mehrheitlich von Mitgliedern des Königshauses gestellt wird, keine Positionen. Viele Berufe waren ihnen nicht zugänglich, heute ist den Frauen fast jeder Beruf zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung strikter Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz.
Seit einigen Jahren hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, die Liberalisierung voranzutreiben. So wurden bei den letzten Wahlen der Handelskammer auch zwei Frauen in den Vorstand gewählt.
Es wurden folgende Änderungen erreicht:
- Es existiert ein Komitee für Frauenrechte (10 Mitglieder, davon 7 Frauen)
- Die Verschleierungspflicht darf bei einigen Anlässen umgangen werden, zum Beispiel bei öffentlichen oder politischen Auftritten einer Frau oft bei Auftritten in Fernsehsendungen. Kopftuch ist nach wie vor auch hier Pflicht und die Kleidung muss trotzdem konservativ sein.
- Frauen dürfen einen Reisepass besitzen, das Land darf dennoch nicht ohne Genehmigung von männlichen Verwandten verlassen werden.
- Frauen dürfen nun auch ohne männliche Begleitung in die Öffentlichkeit, jedoch ist der Kontakt zu nicht verwandten Männern weiterhin verboten.
- Frauen dürfen nun auch Berufe außerhalb des Lehr-, Pflege- und Medizinsektors ausüben. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass am Arbeitsplatz Geschlechtertrennung herrscht.
- In Ausnahmefällen dürfen Frauen selbst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, zum Beispiel gegen den eigenen Ehemann.
- Ab Sommer 2006 können Frauen ohne die Erlaubnis ihres männlichen Vormundes einen Personalausweis beantragen, dies sollte schon im März 2006 der Fall sein.
Folgende Beispiele sollen als Anzeichen der Reformwilligkeit der saudischen Regierung gelten:
- 2004 gab es die erste weibliche Moderatorin im saudischen Staatsfernsehen.
- 2004 kritisierte eine Frau im Fernsehen erstmals öffentlich einen Geistlichen.
- 2005 schloss die erste Frau die Ausbildung zur Pilotin ab.
Obwohl in der nächsten Zeit keine großen Änderungen bei Frauenrechten erwartet werden, versprach die Regierung, die bisher gewährten Rechte nicht rückgängig zu machen. Die Muftis fordern die Abschaffung der anlassabhängigen Verschleierungsregel. Die Regierung verfolgt darüber hinaus ihr Programm weiter, saudische Frauen noch mehr zur Erwerbstätigkeit zu bewegen. Die Beziehungen zwischen den Geistlichen und der Regierung gelten daher als abgekühlt. Der wahhabitische Islam hat sich lange gegen die Liberalisierung der Frauen gewehrt, die wirtschaftliche Situation und vor allem die Arbeitsmoral der männlichen Bevölkerung machen die Förderung von Frauenarbeit mittlerweile zwingend notwendig.
Schleierpflicht
Siehe auch: Verschleierung im Islam
Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, so dass Männer davon aufmerksam gemacht würden. Gerne gesehen ist es aber auch, dass Frauen ihr Gesicht und ihre Hände verschleiern, dies wird als besonders anstandsvoll angesehen, ist aber keine Pflicht. Der Gesichtsschleier ist vor allem unter verheirateten Frauen verbreitet. Der Halbgesichts- oder Mundschleier ist ebenfalls oft zu sehen.
Männliche Vormundschaft
Frauen in Saudi-Arabien unterliegen immer einer männlichen Vormundschaft. Der männliche Vormund ist bis zur Ehe in der Regel der Vater, die Brüder oder ggf. ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund. Der männliche Vormund ist für die Straftaten der Frau mitverantwortlich, bei kleineren Delikten ist es oft der Fall, dass der männliche Vormund sich vor Gericht zu verantworten hat, bei größeren Delikten in der Regel beide. Ab 2004 dürfen Frauen ihre Firmen selber führen d. h. die eigene Verantwortung dafür tragen.
Frauen können sich vor Gericht von ihrem männlichen Vormund entbinden lassen, müssen dafür aber nachweisen können, dass dieser sie misshandelt, vergewaltigt, quält oder zwingt, Dinge zu tun, die nicht mit dem Islam vereinbar sind (z. B. Prostitution oder analer Geschlechtsverkehr). Der männliche Vormund wird für diese Vergehen daraufhin automatisch zur Rechenschaft gezogen, außer es gibt nach der Entbindung eine außergerichtliche Einigung zwischen Mann und Frau (z. B. Entschädigungsgeld, Sorgerecht für Kinder). Nach einer Scheidung hat normalerweise immer der Mann das Sorgerecht für die Kinder, außer die Frau kann nachweisen, dass der Mann "schädliche Neigungen" hat, antireligiös oder einfach nicht in der Lage ist, Kinder großzuziehen. Bei über 70% der Scheidungen behält der Mann das Sorgerecht, außer der Vater ist ein sog. Murtadd. In diesem Fall wird der Mutter das Sorgerecht zugeteilt und der Vater kann sogar zum Tode verurteilt werden. Nach einer Scheidung muss die Frau mindestens vier Monate warten, um erneut zu heiraten. Das Gesetz ist direkt dem Koran entnommen und soll Missverständnisse bei der Vaterschaftsfrage ausschließen.
Homosexualität
Homosexualität ist in Saudi-Arabien ein schweres Vergehen; so wurden bisher 103 Männer wegen homosexueller Handlungen festgenommen und zu 14.200 Peitschenhieben verurteilt.
Nach offiziellen Zahlen wurden bisher vier Männer wegen Homosexualität hingerichtet, die Anzahl kann jedoch auch höher liegen. Homosexuelle Handlungen stehen unter schwerer Strafe wie Peitschenhiebe und Gefängnis, können aber auch mit dem Tode bestraft werden. Auf homosexuellen Geschlechtsverkehr steht die Todesstrafe. Bisher wurden nur Männer für diese Straftat verurteilt, ein Fall von weiblicher Homosexualität ist bisher in Saudi-Arabien nicht bekannt. Das Verbot der Homosexualität wurde Ende 2005 durch eine Fatwa durch den Rat der Geistlichen weiter verschärft.
Siehe auch: Homosexualität und Religion - Islam
Todesstrafe
Blau: Für alle Straftaten abgeschafft.
Hellblau: Für gewöhnliche Straftaten abgeschafft (jedoch nicht in Kriegszeiten).
Grün: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung.
Orange: Anwendung gegen Erwachsene.
Rot: Anwendung auch gegen Jugendliche.
In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Bei Männern kann auch Apostasie (Abfall vom Glauben - Ridda) mit dem Tode bestraft werden, bei Frauen gibt es hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht, Ehebruch), Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.
Im Normalfall werden Todesurteile in Saudi-Arabien mit dem Schwert vollstreckt (Enthauptung). Die Hinrichtung von Männern ist meist öffentlich, die von Frauen in der Regel nicht. Die Steinigung wurde seit 1983 nicht mehr angewandt.
Seit Anfang 1980 wurden insgesamt 1527 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, darunter befanden sich 40 Frauen. Fast die Hälfte aller Todeskandidaten (711) besaß eine ausländische Staatsbürgerschaft. Bei ihnen handelt es sich größtenteils um Gastarbeiter aus asiatischen Ländern: 234 aus Pakistan, 89 aus Nigeria, 69 aus dem Jemen, 55 aus Indien und 5 aus der Türkei. 2003 wurden 52 Menschen exekutiert – 17 Saudis und 35 Ausländer. 2004 waren es 35 Menschen, und im Jahre 2005 wurden 82 Menschen hingerichtet, darunter zwei Frauen, die wegen Mordes verurteilt worden waren.
Begnadigungen können nur vom König oder von der Familie der Opfer gewährt werden, von den bisher Begnadigten waren 64% Frauen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, im Gefängnis den kompletten Koran auswendig zu lernen, das kann eine Umwandlung der Strafe bewirken (bisher 12mal, 3mal bei Männern und 9mal bei Frauen).
Beim größten Teil der hingerichteten Frauen handelt es sich um Frauen, die als Gastarbeiterinnen ins Land geholt wurden. von den seit 1978 44 hingerichteten Frauen hatten lediglich 22 Frauen die saudische Staatsangehörigkeit. Von den 44 Vollstreckungen waren 10 wegen Drogenhandels, eine wegen Zuhälterei (bzw. Unterstützung der Prostitution) und 33 wegen Mordes.
Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen, bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen. Das saudische Strafrecht räumt für Vergewaltigung in der Ehe keine mildernden Umstände für den Mann ein, wie dies z. B. im Iran der Fall ist.
Es gibt auch die Möglichkeit, der Familie des Opfers ein "Blutgeld" zu bezahlen und somit begnadigt zu werden. Das Blutgeld kann in der Regel nicht angeboten werden, wenn das Opfer eine Frau oder ein Kind ist oder ein sehr schwerer Fall vorliegt, z. B. Vergewaltigung in Verbindung mit Mord, Raubüberfall in Verbindung mit Mord, sexuelle Straftaten in Verbindung mit Mord oder heimtückischer Mord.
Alkohol und andere Drogen
Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u. a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen). Alkohol sowie jegliche Art von anderen Drogen sind verboten. Die Einhaltung der Regeln wird von der Religionspolizei streng kontrolliert. Der Verkauf oder Besitz von Alkohol und anderen Drogen sind verboten. Die Strafen für Übertretungen sind hart. Ertappte Alkoholkonsumenten oder Händler werden öffentlich ausgepeitscht. Der Handel und Schmuggel mit illegalen Drogen wozu auch Alkohol gehört wird mit dem Tod durch das Schwert bestraft. [4]
Tabelle von durchgeführten Todesstrafen ab ca. 1976 (1980) - 2006
Die Tabelle zeigt eine Hinrichtungsstatistik, die ab 1976 ungenau geführt wurde, erst ab 1984 wurden die Statistiken durch die Amnesty-International exakt geführt. Saudi-Arabien selbst macht keine genauen Angaben nach außen, daher schwankt die tatsächliche Anzahl.
| Delikte | Anzahl der Hinrichtungen |
|---|---|
| Mord | 870 (Frauen und Männer) |
| Drogenschmuggel/Handel | 438 (Frauen und Männer) |
| Vergewaltigung von Frauen | 152 (alles Männer) |
| Schwerer Raub | 69 (alles Männer) |
| Rebellion | 63 (alles Männer) |
| Bombenattentat | 16 (alles Männer) |
| Außerehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht/Ehebruch) | 13 (Frauen und Männer) |
| Bankraub | 7 (alles Männer) |
| Hochverrat | 4 (alles Männer) |
| Alkoholherstellung | 4 (alles Männer) |
| Homosexualität | 4 (alles Männer) |
| Vergewaltigung bzw. sexuelle Misshandlung von Kindern | 3 (alles Männer) |
| Zuhälterei und Prostitution | 2 (Frauen und Männer) |
| Sexuelle Belästigung von Frauen | 2 (alles Männer) |
| Gotteslästerung | 2 (unbekannt) |
Medien
Ein Teil der Medien in Saudi-Arabien gehört dem Staat, es gibt jedoch auch private Medien. Diese werden jedoch durch das saudische Kulturministerium überwacht. Mit dem Islam nicht vereinbare Inhalte und Inhalte gegen das Königshaus sind verboten. Der Islam ist wie überhaupt in der ganzen Gesellschaft auch in allen saudischen Medien present.
Internet
In Saudi-Arabien ist das Internet seit 1999 über die staatliche Telekommunikationsbehörde KACST verfügbar, das Internet wird von einer speziellen Abteilung überwacht und ist zensiert. Hauptsächlich sind Seiten, die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden, zensiert, vor allem pornografische Seiten. Umgehungsversuche werden aufgezeichnet und zur Strafe gebracht, Internetcafés haben alle eine bestimmte Lizenz zu erwerben und werden regelmäßig von der Religionspolizei kontrolliert.
Fernsehen
Das Fernsehen in Saudi-Arabien unterliegt ebenfalls einer Kontrolle durch das Kulturministerium, alle Serien, Filme und Werbespots müssen auf ihre Inhalte geprüft und genehmigt werden. So kommt es oft vor, dass westliche Filme, Serien und Zeichentrickfilme an einigen Stellen zensiert oder geschnitten werden, die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden. Das Fernsehprogramm aller Sender wird fünfmal am Tag während der Gebetszeiten unterbrochen und schaltet zur großen Moschee nach Mekka. Die größten Sender im Lande sind:
- Saudi TV 1 (Staatsfernsehen)
- Saudi TV 2 (Staatsfernsehen)
- Ekhbariya TV
- Al Ryadiah TV
- Al Majd TV
Es werden aber auch viele ausländische Sender, vor allem aus den arabischen Nachbarstaaten, empfangen, der beliebteste unter diesen ist der in Katar ansässige Sender al-Dschazira.
Zeitungen
Zeitungen genießen mehr Freiheiten als die andere Medien, ihre veröffentlichten Texte werden nicht vor dem Erscheinen geprüft, dürfen aber auch nicht unislamisch oder unmoralisch sein, in diesem Falle kann das Kulturministerium das Erscheinen der jeweiligen Zeitung verhindern und die Exemplare zurückrufen lassen. Die Texte werden in der Regel nach dem Erscheinen geprüft.
Die größten Zeitungen im Lande sind:
- Arab News
- Jazirah
- Madinah
- Arabia Online
- Asharq al Awsat
- Saudi Gazette
- Al Eqtisadiah
- Itidal
- Al Saudia Al Yawm
- Al - Watan
Kultur
Mag der Reichtum das Land äußerlich auch völlig verändert haben, an einem jedoch halten die Saudis unbeirrbar fest: am Salafi-Islam, ihrer gestrengen, puritanischen Auslegung des Islam. Lange waren die salafitischen Saudis nicht sehr beliebt. Erst durch ihre Vorherrschaft in der Region wurde diese Glaubensrichtung vom Rest der sunnitischen Welt anerkannt. Das Festhalten am Salafi-Islam gilt als wichtigster Garant für das Überleben der Monarchie.
Die Kultur des Landes ist wesentlich vom Salafi-Islam geprägt. Das Land nimmt in der islamischen Welt eine Sonderstellung ein, da auf dem Staatsgebiet die beiden heiligen Städte Mekka und Medina liegen. Die Kultur und das gesellschaftliche Leben in Saudi-Arabien folgen genau festgelegten Regeln: denen der sunnitischen Konfession der islamischen Religion.
Das ganze Leben scheint sich nach den Regeln der wahhabitischen Machthaber zu bewegen. Alle müssen sich den aufgestellten Regeln unterwerfen, wie zum Beispiel der Arbeitsruhe während der fünf täglichen Gebetszeiten. Männer müssen sofort an Ort und Stelle beten. Frauen ist es gestattet, das Gebet nachzuholen, wenn sie sich an einem geeigneten Ort befinden. Das ganze öffentliche Leben im Land wird durch die Religionspolizei überwacht.
Saudi-Arabien versucht, dem Rest der islamischen Welt ein Vorbild in der Auslegung des Korans und der durch die Schari'a vorgeschriebenen Lebensart zu sein, was auch Erfolg zu haben scheint. Viele Gastarbeiter und Muslime im Ausland betrachten Saudi-Arabien als vorbildlichen islamischen Staat.
Dadurch, dass das Königshaus Al Saud auf seiner Verantwortung gegenüber dem Islam beharrt, ist es verboten, öffentliche Theater, Kinos oder Schauspielhäuser zu betreiben. Kultur findet nur in einem sehr engen Rahmen statt. Sie muss traditionell sein und dem Glauben dienen. Wendet sich das beispielsweise in der Literatur dargestellte Thema der Theologie oder der Darstellung anderer Länder zu, wird es meistens tabuisiert und gilt als verpönt. Versucht man als Mensch aus dem Westen eine kulturelle Veranstaltung durchzuführen, so unterliegt sie immer der strengen Kontrolle und Zensur der Religionsgelehrten.
Das kulturelle Erbe des Landes wird zum Beispiel auf dem alljährlich veranstalteten Dschanadriyya-Kultur-Festival gepflegt. Hier gelangen traditionelle Musik und Tänze zur Aufführung. Das ganze kulturelle Leben im Königreich ist vollkommen auf den Islam ausgelegt.
Die Ehe
Die Personenstandsgesetzgebung Saudi Arabiens basiert auf dem islamischen Gesetz, der Scharia. Dies begünstigt patriarchale Strukturen. Die Ehe wird nicht als Sakrament verstanden, sondern als ziviler Vertrag. Dieser Vertrag soll von Zeugen unterschrieben werden, und legt eine gewisse Geldsumme fest, die von dem Mann an die Frau zu zahlen ist.
Der Ehevertrag kann auch eine bestimmte Summe festlegen, die im Falle einer Scheidung an die Frau zu zahlen ist, oder bestimmte andere Bedingungen festlegen, z. B. der Frau das Recht zusichern, sich scheiden zu lassen in dem Fall, dass der Mann eine zweite Frau heiratet, oder dass in diesem Fall der Frau das Sorgerecht für die Kinder zusteht. Im Scheidungsfall verbleiben Kinder im Normalfall bei ihrem Vater. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Ein Mann hat das Recht bis zu vier Frauen zu heiraten. Männer aus der königlichen Familie können soviele Frauen heiraten, wie sie wollen.
Die Scheidungsrate liegt mit drei von zehn Ehen für ein islamisches Land relativ hoch.
Bildung
Es besteht eine neunjährige Schulpflicht für beide Geschlechter. Von der Grundschule bis zum Hochschulabschluss übernimmt der Staat die Ausbildungskosten. Die Einschulungsquote liegt bei 91 %. Es gibt acht Universitäten und 65 Colleges, unter anderem in Dammam, Zahran, Dschidda, Medina und Riad. 17 Colleges sind den Frauen vorbehalten. Wie in der ganzen Gesellschaft herrscht Geschlechtertrennung - Bildungseinrichtungen sind entweder nur für Männer oder nur für Frauen. Vorlesungen von männlichen Doktoren, Professoren verfolgen die weiblichen Schüler an einem Bildschirm.
Frauen stellen inzwischen den größten Teil der Lehrer und Professoren. So sind 60 Prozent aller saudischen Professoren weiblich. Von den normalen Lehrern sind 56 Prozent weiblich.
Die Geschlechtertrennung in Schulen ist gleichzeitig die Grundbedingung der sexuellen Aufklärung im Schulunterricht, seit kurzem werden ebenfalls Themen unterrichtet, die den sozialen Kontakt und Umgang mit dem anderen Geschlecht erläutern. Man erhofft sich dadurch zusätzlich die Senkung der Scheidungsrate.
Saudi-Arabien verfügt über ein großes Bildungsangebot in Bezug auf die islamische Religion. Neben den islamischen Wissenschaften liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der technischen Wissenschaften. Im Bereich Erdöl und dessen Verarbeitung verfügt das Königreich über renommierte Bildungseinrichtungen.
Die Unterrichtssprache an den Universitäten des Landes ist in der Regel Englisch. Die meiststudierten Sprachen sind Englisch, Deutsch, Französisch und Japanisch.
Ihre "Grundbildung" erhalten die saudischen Kinder in Koranschulen, die es in jedem kleinen Dorf gibt. Obwohl die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien eingeschränkt sind, werden Jungen und Mädchen gleichermaßen unterrichtet. Etwas über die Hälfte der Universitätsabsolventen ist weiblich, interne Studien haben ergeben, dass die weiblichen Absolventen besser abschneiden als die männlichen.
Sport
Die beliebteste Sportart ist Fußball, gefolgt von Pferderennen. Sport für Frauen ist erlaubt, jedoch nur in geschlossenen Komplexen, zu denen Männer keinen Zutritt haben.
Die Saudi-arabische Fußballnationalmannschaft nahm an den Fußball-Weltmeisterschaften 1994 in den USA, 1998 in Frankreich, 2002 in Süd-Korea/Japan und 2006 in Deutschland teil.
Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 der Menschen mit Behinderung hat die Nationalmannschaft von Saudi-Arabien am 16. September 2006 in der Leverkusener BayArena vor 14.500 Zuschauern das Finale gegen die Mannschaft aus den Niederlanden gewonnen (9:8 n. E.) Nach regulärer Spielzeit hatte es 4:4 gestanden.
Verhalten gegenüber Ausländern
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Touristenvisa werden nur in sehr geringer Anzahl und unter strengen Auflagen, z. B. nicht an ledige Frauen unter 45 Jahren, für Gruppenreisen vergeben. Ausländer müssen bei ihrer Einreise ihren Reisepass abgeben und bekommen dafür einen Inlandsausweis für Ausländer ausgestellt.
In aller Regel erfordert eine Einreise nach Saudi-Arabien die formale, schriftliche Einladung eines Inlands-Saudis mit Benennung von Interessen und Gründen, die darlegen müssen, warum zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Einreise eines Ausländers erforderlich wird. Der einladende Saudi bürgt gegenüber dem Staat für das korrekte Verhalten des Einreisenden, er wird in aller Regel "Sponsor" (arabisch: كافل
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kāfil) - und erwartet manchmal auch Bezahlung dafür.
Zur Arbeitsaufnahme werden den erteilten Visa meist regionale Einschränkungen mitgegeben. Das bedeutet, dass im Visum die Provinz genannt wird, in der sich der Einreisende aufhalten darf. Reisen im ganzen Land werden damit unmöglich gemacht. Diese Auflagen werden im Land aufgrund der sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage (Stand 2004/2005) oftmals mittels Straßensperren kontrolliert.
Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung plant die Regierung den Ausbau des Pilger-Tourismus. Neben den Pilgerstätten Mekka und Medina sollen muslimische Pilger in Zukunft historische und landschaftlich reizvolle Stätten besuchen können.
Besondere Gesetze, Verhaltensregeln und Empfehlungen bei Saudi-Arabien-Reisen
Das saudi-arabische Strafrecht ist eines der exotischsten und despotischsten der Welt, man sollte sich unbedingt vor Reisen genau über seine Besonderheiten informieren.
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1. Januar 1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch der Koran. Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert. Des weiteren sollte keine Visa oder ein sonstiger Eintrag (Stempel usw.) von