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Saalforste

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Die Saalforste im Salzburger Pinzgau sind ein Teil des bayerischen Staatswaldes. Diese ehemaligen Enklaven auf heute österreichischem Gebiet sind seit dem Jahr 1228 Eigentum der Wittelsbacher bzw. des Freistaates Bayern, gehören aber zum staatlichen Hoheitsgebiet von Österreich. Die Besitzverhältnisse an den über 18.000 Hektar großen Waldgebieten wurden erstmals 1529 durch den sogenannten Mühldorfer Vertrag geklärt und später, 1781, durch den Salinenhauptvertrag noch einmal bestätigt.

Es dauerte lange, bis alle Streitigkeiten um das Waldgebiet endgültig beigelegt waren: Erst als Salzburg politisch zu Österreich kam, konnte sich König Ludwig I. von Bayern die Forstrechte des Königreiches Bayern auf immer sichern; am 18. März 1829 wurde die Salinenkonvention vereinbart, in der der österreichische Kaiser dem Nachbarstaat neben einigen anderen Rechten auch die Rechte am Forst zugestand. „Die Saalforste gehören auf unwiderrufliche Zeiten zu Bayern”, heißt es im Staatsvertrag mit Österreich. Zwar wurde angesichts schwieriger Staatsfinanzen seitens des bayerischen Staates kurzzeitig ein Verkauf ins Auge gefasst, dann aber wieder verworfen.

Die Saalforste wurden seit dem 19. Jahrhundert durch die bayerischen Forstreviere bzw. ab 1885 durch die neuen Forstämter in Sankt Martin bei Lofer, Unken und Leogang (zuletzt nur noch in St. Martin) als bayerisches Eigentum verwaltet. Seit der Forstverwaltungsreform von 2005, die zur Auflösung aller bayerischen Forstämter führte, bewirtschaftet der Forstbetrieb Bayerische Saalforsten in St. Martin die Waldungen.

Der Freistaat Bayern könnte durch die Zulassung der Nutzung seiner Flächen für Skilifte und Skipisten sowie zur Rohstoffgewinnung zusätzliche Einkünfte neben der Holzwirtschaft erzielen. In wieweit dies geschehen soll, ist angesichts der Abwägung von Naturschutz und Wirtschaftlichkeit umstritten.

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