Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Rundfunkstaatsvertrag
Aus Kefk.
Der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.
Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasst das Rundfunkrecht u.a. den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Zu den seit März 2007 im RStV ebenso geregelten Telemedien enthält das Telemediengesetz (TMG) weitere Regelungen.
Inhaltsverzeichnis |
Regelungsgebiete
Inhalte sind unter anderem:
- das duale Rundfunksystem
- die Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk
- die Dauer und Form der Rundfunk-Werbung
- das Recht auf Kurzberichterstattung
- die Überwachung der Medienkonzentration
- die Einführung und Nutzung von analogen und digitalen Übertragungsverfahren
(z.B. von DAB, DVB-T und weiterer Verfahren z.B. der digitale Rundfunk) - Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien (in Ablösung des Staatsvertrags über Mediendienste)
Siehe auch
Weblinks
- Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des 9. RdfkÄndStV) und
Begründung zum Neunten Rundfunkänderungsvertrag - (PDF, 72KB)
(via Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg - lfk.de)
Literatur
- Kai Thum: Einfachgesetzliche Präzisierung des verfassungsrechtlichen Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Peter Lang Verlag, Frankfurt a. M. 2007, 978-3-631-56385-4 (zu den Rechtsgrundlagen des öff.-rechtl. Rundfunks, Stand: März 2007).
Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Rundfunkurteile | Landesrundfunkgesetze
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rundfunkstaatsvertrag, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
ARD mit der Deutschen Welle und den Landesrundfunkanstalten BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR | ZDF | Deutschlandradio
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rundfunkstaatsvertrag, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
Rundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rundfunkstaatsvertrag, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Rundfunkstaatsvertrag, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
