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Rundfunkstaatsvertrag

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Der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.

Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasst das Rundfunkrecht u.a. den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Zu den seit März 2007 im RStV ebenso geregelten Telemedien enthält das Telemediengesetz (TMG) weitere Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Regelungsgebiete

Inhalte sind unter anderem:

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Kai Thum: Einfachgesetzliche Präzisierung des verfassungsrechtlichen Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Peter Lang Verlag, Frankfurt a. M. 2007, 978-3-631-56385-4 (zu den Rechtsgrundlagen des öff.-rechtl. Rundfunks, Stand: März 2007).


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