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Rundfunkkommission der Länder
Aus Kefk.
Die Rundfunkkommission der Länder ist die ständige Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie dient als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Länderregierungen und -parlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden. In der Kommission wird auch die Frage der Rundfunkgebühr diskutiert.
Vorsitz
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist seit Oktober 1994 Kurt Beck (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die Kommission ist dadurch angegliedert an die Staatskanzlei Abt. 2, Referat 221.
Arbeit der Kommission
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten legt den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre die Finanzlage der Rundfunkanstalten dar. Sie nimmt daraufhin zu der Frage Stellung, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist. Vor der abschließenden Meinungsbildung in der KEF erhält die Rundfunkkommission der Länder vorab einen Berichtsentwurf. Für den aktuellen Gebühren-Staatsvertrag erarbeitete die Rundfunkkommission einen Kompromiss mit weitreichenden Sparzielen.
Die Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Georg Milbradt (Sachsen) und Peer Steinbrück (NRW) verfassten 2003 das nach ihren Initialen benannte SMS-Papier, in dem eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt wurde. Der aus 20 Punkten bestehende Vorschlag geht mit wesentlichen Reduzierungen beim jetzigen Programmangebot und beim Personal einher. Die Rundfunkkommission wurde damit beauftragt, das SMS-Papier auszuarbeiten.
Weblinks
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