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Rundfunkempfangsgerät

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Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).

Inhaltsverzeichnis

Rundfunkempfangsgeräte

Die "klassischen" Geräte

Sonstige Geräte

eine Auswahl:

Siehe auch

Weblinks

Persönliche Werkzeuge