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Rundfunkempfangsgerät
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Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages „sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“ (§1, Abs.1, Satz 1 des RGebStV).
Inhaltsverzeichnis |
Rundfunkempfangsgeräte
Die "klassischen" Geräte
Sonstige Geräte
eine Auswahl:
- Videorecorder
- Computer mit TV- oder Radiokarte
- als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" (nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 5 (3))
- Computer, die Rundfunkprogramme über das Internet empfangen können (Internet-PC)
- Mobiltelefone mit Internetempfang
Siehe auch
- Digital Multimedia Broadcasting: TV-Übertragungssystem für Mobilgeräte (z. B. Handys)
- DVB-H: TV-Übertragungssystem für Mobilgeräte (z. B. Handys)
- DVB-T: digitales Fernsehen und Hörfunk per Antenne
- Internet Protocol Television (IPTV): Übertragung von Fernsehprogrammen und Filmen über Internet
