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Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH
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Die RTR - GmbH (Rundfunk-und Telekom Regulierungs-GmbH) ist eine Regulierungseinrichtung in Österreich.
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Behördenstruktur
Die RTR unterteilt sich in die "Kommunikationsbehörde (KommAustria)" und "Telekom-Control Kommission (TKK)".
Die KommAustria ist eine monokratische Behörde im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes. Gegen die Bescheide der KommAustria kann Berufung an den Bundeskommunikationssenat (in Verwaltungsstrafsachen an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien) erhoben werden. Zur administrativen Unterstützung bedient sich die KommAustria des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH.
Aufgaben der KommAustria
Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" weist der KommAustria in § 2 Abs. 1 des KommAustria Gesetzes (KOG) insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Zuordnungs- und Zulassungsverfahren nach dem Privatradio- und dem Privatfernsehgesetz,
- Verfahren zur Mitbenützung von Sendeanlagen gemäß § 7 ORF-G, § 15 PrR-G und § 19 PrTV G,
- Vorbereitung und Einführung von digitalem Rundfunk nach dem 6. Abschnitt des PrTV-G,
- Erteilung von Bewilligungen zum Betrieb der für die Veranstaltung von Rundfunk notwendigen technischen Einrichtungen sowie
- Frequenzverwaltung für den Bereich der Rundfunkfrequenzen nach dem TKG 2003,
- die Regulierung der Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung von Rundfunk gemäß § 120 TKG 2003,
- Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter sowie Verwaltungsstrafverfahren nach den Bestimmungen des
Telekom-Control-Kommission (TKK)
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag.
Die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Für ihre Entscheidungen baut die Kommission auf die Expertisen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, der die Geschäftsführung für die Telekom-Control-Kommission obliegt.
Siehe auch
Weblinks
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