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Rudolf Klostermann
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Rudolf Klostermann (* 1828 in Wengern; † 1886) war ein deutscher Jurist und Professor.
Klostermann studierte von 1846 bis 1849 in Halle (Saale), Bonn und Berlin Rechtswissenschaften. Nach verschiedenen kurzfristigeren Anstellungen wurde er 1857 als Hilfskraft in das preußische Handelsministerium und aufgrund seiner baldigen Spezialisierung im Bereich des Bergrechts 1866 als Bergrat nach Bonn berufen. Nach seiner Ernennung zum Ehrendoktor 1868 habilitierte er dort und wurde 1871 zum außerordentlichen Professor ernannt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt lag sehr früh im Bergrecht, durch dessen Nähe zur technischen Entwicklung seiner Zeit er schließlich zu dem Gebiet des Patentschutzes bzw. des geistigen Eigentums im Ganzen kam. 1873 wurde er von Preußen als Teilnehmer zum Wiener Patentschutzkongress entsandt.
Klostermann entwickelte einen neuartigen Ansatz, um geistige Schöpfungen (Literatur,Kunst und Erfindungen) mit einem aus sich selbst heraus begründbaren Schutz auszustatten. Dazu stellte er die Voraussetzung eines neuartigen (nicht bereits bekannten) Geisteswerkes, welches der mechanischen Vervielfältigung zugänglich ist und dessen Schöpfer eben hierdurch ein potentieller Vermögensvorteil erhält, auf.
Dies zog nicht nur eine argumentative Klammer um die Bereiche des Urheberrechts (Literatur und Kunstwerke) und des Patentrechts, sondern stellte eine Theorie des geistigen Eigentums auf, welche sich nicht auf ein naturrechtliches Persönlichkeitssubstrat des jeweiligen Schöpfers berufen musste. Ferner umging er den pandektistischen Eigentumsbegriff, der "Eigentum" ausschließlich an körperlichen Gegenständen zuließ geschickt, indem er das geistige Eigentum zum bloßen Kunstbegriff erklärte. Dadurch, aber vor allem wegen seiner ökonomischen Argumentation, dass jeder Erfinder seine Arbeit bereitwillig mit der Allgemeinheit teile, wenn ihm nur der von Klostermann proklamierte Vermögensvorteil daraus garantiert würde, konnte er die sog. Freihandelsbewegung, welche die Abschaffung jeglicher Patente als Wirschaftsbremsen forderte, mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Er hatte maßgebliche Vorarbeit für die spätere Gesetzgebung des Kaiserreichs auf diesem Gebiet geleistet.
Seine Theorie vom geistigen Eigentum wurde jedoch schon kurz darauf als undifferenziert und schlichtweg fehlerhaft angegriffen. Namentlich ersetzte Josef Kohler sie durch seine Lehre der Immaterialgüter und der (nun nicht mehr aus dem Naturrecht stammenden) Persönlichkeitsrechte.
Weblinks
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Klostermann, Rudolf |
| ALTERNATIVNAMEN | Klostermann, Rudolph |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Professor |
| GEBURTSDATUM | 1828 |
| GEBURTSORT | Wengern |
| STERBEDATUM | 1886 |
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