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Richtlinien für die Anlage von Straßen - Knotenpunkte

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Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte (RAS-K) sind für Straßenbaubehörden verbindliche Straßenbaurichtlinien. Sie werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und behandeln die Bemessung und Gestaltung von Knotenpunkten. Sie teilt sich auf in die beiden Abschnitte plangleiche und planfreie Knotenpunkte.

Plangleiche Knotenpunkte sind Knotenpunkte, die den Verkehr auf einer Ebene abwickeln, planfreie Knotenpunkte dagegen sind zum Beispiel Autobahnkreuze oder -dreiecke, in denen der Verkehr auf mehrere Ebenen verteilt wird.

RAS-K-1

Die RAS-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt1: Plangleiche Knotenpunkte) gilt für Straßen der Kategorie A-C. Für Straßen der Kategoriengruppen D und E und der Kategorie A V bzw. für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege gelten die technischen Regelwerke für Erschließungsstraßen (EAE) bzw. andere technische Regelwerke. Die RAS-K-1 ersetzte 1986 die RAL-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt1: Plangleiche Knotenpunkte.

RAL-K-2

Die RAL-K-1 (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, TeilIII: Knotenpunkte, Abschnitt2: Planfreie Knotenpunkte) gelten für den Neu-, Aus- und Umbau von Knotenpunkten auf Autobahnen oder anderen anbaufreien Richtungsfahrbahnen außerhalb bebauter Gebiete.


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