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Rezeptur

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Eine Rezeptur ist ein für einen Patienten auf ärztliche Anweisung hin verordnetes individuelles Arzneimittel. Dieses muss in der Apotheke aus den Ausgangsstoffen in galenisch einwandfreier Form hergestellt werden. Wird eine Rezeptur nachweislich häufiger verordnet, darf die Apotheke diese nach Apothekenbetriebsordnung mit Einschränkungen als Fertigarzneimittel im Voraus herstellen. In diesem Fall redet man von Defektur oder verlängerter Rezeptur.

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