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Replik (Recht)

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In der Rechtswissenschaft ist die Replik die Erwiderung auf Einwendungen gegen einen Anspruch. Die Replik kann somit den Anspruch erhalten.

Die Erwiderung auf eine Replik wiederum ist die Duplik.

Reihenfolge

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden also in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsatz“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
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