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Religionsgemeinschaft
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Religionsgemeinschaft (zusammengesetzt von Religio=Gottesfurcht und Gemeinschaft) steht für
- Glaubensgemeinschaft
Dies ist eine Organisation von natürlichen Personen, die ähnliche oder gleiche religiöse Überzeugungen besitzen und die das Zustandekommen, den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer religiösen Gemeinsamkeiten durch Veranstaltungen fördern. Im älteren deutschen Staatskirchenrecht war, beeinflusst durch die historische Theorie vom Kollegialsystem, auch die Bezeichnung Religionsgesellschaft gebräuchlich.
- Kirche
Manche christliche Religionsgemeinschaften werden als Kirche bezeichnet. Als Volkskirchen wurden die christlichen Kirchen angesehen, weil ihnen große Teile der Bevölkerung eines Landes angehörten.
- neureligiöse Bewegung bzw. Sekte
Manche Religionsgemeinschaften werden - egal ob christlich oder nicht - traditionell dann als als Sekte bezeichnet, wenn sie sich von einer anderen Religionsgemeinschaft abgespalten hat. Die Verwendung des Begriffs Sekte geschieht oft mit diffamierender Absicht und wird darum von den Angehörigen der als Sekten bezeichneten Gemeinschaften als diskriminierend empfunden. Auch wird das Fehlen von sachgerechten Abgrenzungskriterien bemängelt. In jüngerer Zeit hat sich daher die Bezeichnung neureligiöse Gruppen etabliert.
Finanzierung
Religionsgemeinschaften können sich durch unterschiedliche Modelle finanzieren. Neben freiwilligen Abgaben der Mitglieder gibt es das Modell der Kirchensteuer (z.B. in Deutschland für Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts besitzen) oder das Modell der Mandatssteuer (z.B. in Spanien).
Siehe auch
Quellen
- Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der derzeit aktuellen Ausgabe
- Bürgerliches Gesetzbuch in der derzeit aktuellen Ausgabe
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