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Reichstagsbrand

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Bild:Reichstagsbrand.jpg
Foto des Brandes

Mit Reichstagsbrand wird der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Ihm folgte die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung), die am 28. Februar 1933 erlassen wurde. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die Verfolgung und Verhaftung politischer Gegner der NSDAP durch Polizei und SA.

Der Brand beruhte auf Brandstiftung, doch können die Umstände und vor allem die Täterschaft nicht einwandfrei geklärt werden.

Inhaltsverzeichnis

Zeitgenössische Aufarbeitung

Der niederländische Linksradikale Marinus van der Lubbe wurde aufgrund seiner Aussagen als Alleintäter im Reichstagsbrand-Prozess, der vom 21. September bis zum 23. Dezember 1933 vor dem Leipziger Reichsgericht stattfand, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die mit ihm angeklagten kommunistischen Politiker, der Deutsche Ernst Torgler und die Bulgaren Georgi Michajlow Dimitrow, Blagoi Popow und Wassil Tanew wurden freigesprochen.

In London wurde 1933 eine „Internationale Untersuchungskommission zur Aufklärung des Reichstagsbrandes“ eingerichtet, als deren Vorsitzender Denis Nowell Pritt fungierte.

Der Streit um die Täterschaft

Es gab insgesamt drei Theorien zu den Hintergründen des Brandes:

  • Die Nationalsozialisten sprachen von einem kommunistischen Aufstand, zu dem der Brand des Reichstages das Fanal gewesen sein soll (es hatte solche Aufstände bereits 1918-1923 gegeben).
  • Kommunisten, aber auch Demokraten vermuteten schon frühzeitig, dass die Nationalsozialisten selbst den Brand gelegt hätten, um einen Vorwand für die Verfolgungen zu haben. Diese These war nach dem Krieg weit verbreitet.
  • Schließlich gibt es die These von der Alleintäterschaft des am Tatort aufgefundenen Marinus van der Lubbe.

These vom kommunistischen Aufstand

Nach heutigem Erkenntnisstand hatten die Kommunisten damals keine Pläne zu einem Aufstand in Deutschland, und auch der Reichstagsbrand kam ihnen nicht zugut. Van der Lubbe war nur ehemaliger Kommunist und stand mit den Kommunisten damals auch nicht in Verbindung. Es gelang den Nationalsozialisten trotz aller Anstrengungen nicht, die kommunistische Täterschaft zu belegen.

These von der nationalsozialistischen Urheberschaft

Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es lange Zeit als sicher, dass Nationalsozialisten den Brand gelegt hätten, um die Liquidierung der Demokratie und die Errichtung einer Diktatur schneller voran zu treiben. Mitglieder der regierenden NSDAP - allen voran Reichstagspräsident Göring - hätten zumal am ehesten die Möglichkeit dazu gehabt.

Skepsis an der nationalsozialistischen Urheberschaft ist teilweise tabuisiert worden, da sie die Untaten des Nationalsozialismus relativieren könnte. Golo Mann fand solche Skepsis 1986 "volkspädagogisch unwillkommen" und "gefährlich".[1]

Dies änderte sich Anfang der 1960er Jahre, als zunächst der Amateurhistoriker Fritz Tobias (unter Bezug auf Walter Zirpins), unterstützt vom Berufshistoriker Hans Mommsen, diese zu jener Zeit weitgehend gesellschaftlich akzeptierte Fassung in Frage stellten, initiiert durch eine Serie im Spiegel 1959/60. Im selben Magazin hatte schon am 16. Januar 1957 der frühere Pressechef im Auswärtigen Amt und ehemaliges NSDAP-Mitglied, Paul Karl Schmidt alias Paul Carell, die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes vertreten.[2]

Der Politikwissenschaftler Gotthard Jasper meint, Hitler habe zum damaligen Zeitpunkt auf die Neuwahl zum Reichstag (am 5. März 1933) und das Ermächtigungsgesetz hingearbeitet. Hitlers Sorge sei es gewesen, der Wahltermin sei eine Woche nach dem Brand nicht einzuhalten. Daher habe er nur einen zivilen, nicht aber den erwogenen militärischen Ausnahmezustand gewollt. Jasper zufolge könne man nicht entscheiden, ob die Reichstagsbrandverordnung in Hitlers Konzept zur Machteroberung vorgesehen war; er warnt aber davor, die Machteroberung als perfekte, vorausberechnete Manipulation zu sehen. Wäre der Brand von den Nationalsozialisten gelegt worden, hätten sie den kommunistischen Aufstand wohl auch besser inszeniert. Die Nationalsozialisten hätten vielmehr - zunächst tatsächlich an den kommunistischen Aufstand glaubend - die Gelegenheit virtuos ausgenutzt und den Verdacht als Tatsache dargestellt. Später konnten sie von ihrer These nicht mehr abrücken.[3]

Zweifel an der These von der Alleintäterschaft

Obwohl van der Lubbe direkt bei seiner Festnahme die Tat gestanden hat, gab es sofort Zweifel daran, er könne der alleinige Täter sein. Es müsse eine Organisation dahinter gestanden haben. Begründet unter anderem damit, dass van der Lubbe unmöglich den ganzen Reichstag (der mit massiven Eichenmöbeln eingerichtet war) innerhalb von zwei Minuten nur mit einem Stück Stoff hätte anzünden können.

Diese Ansicht wird auch von heutigen Brandermittlungsexperten geteilt. Allerdings brannte nicht der ganze Reichstag, sondern nur der Plenarsaal und ein Vorraum. Die Bilder aus den kommunistischen Braunbüchern, die den ganzen Reichstag lichterloh brennend zeigen, sind Fotomontagen. Der bekannte schweizerische Sprengstoffchemiker Alfred Stettbacher publizierte schon im Oktober 1933 in der Neuen Zürcher Zeitung unter dem Titel „Die Geheimflüssigkeit“, dass nur die stark brennbare und explosive Gaswolken bildende Flüssigkeit Methylnitrat das verwendete Brandmittel sein konnte, um auch die massiven Möbel des Plenarsaales in Brand setzen zu können.

Van der Lubbe war massiv sehbehindert: Auf einem Auge hatte er 15 %, auf dem anderen 20 % verbliebene Sehkraft. Der erste Mann am Tatort, Emil Lateit, und Tobias' "Kronzeuge" Zirpins widersprechen einander hinsichtlich der Sprachkenntnis van der Lubbes. Zudem widersprach sich Zirpins in seinen Aussagen 1933 und 1961 selbst in Bezug auf Pappschilder mit den Namen der Abgeordneten, die in den Trümmern gefunden wurden und die nach Meinung von Brandexperten zur Brandentwicklung maßgeblich beigetragen haben könnten.

Im Verlauf der Nachkriegsdebatte um Zweifel an der Alleintäterschaft wurde auch mit unwissenschaftlichen Mitteln gearbeitet: So schlug der damalige Mitarbeiter des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) Mitte der sechziger Jahre Hans Mommsen in einer Aktennotiz Maßnahmen vor, u. a. Druck über dessen Vorgesetzte im Schuldienst auszuüben, wenn der Historiker Hans Schneider eine vom IfZ selbst in Auftrag gegebene Studie zum Reichstagsbrand veröffentliche. Schneider hatte Textvergleiche mit den Quellen der Zitate von Fritz Tobias als des vehementen Vertreters der Alleintäterschaft van der Lubbes angestellt, die viele der angeblichen Zitate, die Tobias aufgeführt hatte, als nicht korrekt oder sogar nicht existent darstellten. Das IfZ verhinderte die Publikation mit der Begründung, die Arbeit, die die Alleintäterschaft van der Lubbes bezweifelte, sei „aus allgemeinpolitischen Gründen“ nicht statthaft. Schneiders Arbeit ist neuerdings erschienen, s. u.

Im Wiederaufnahmeverfahren hat das Landgericht Berlin 1967 das Urteil gegen van der Lubbe bezüglich des Hochverrats aufgehoben, aber wegen der Brandstiftung bestehen lassen. Im Jahre 1980 wurde der Prozeß auf Betreiben von Robert Kempner, in den Nürnberger Prozessen Stellvertreter des Chefanklägers Robert H. Jackson und überzeugt von der Unschuld van der Lubbes, wiederaufgenommen und van der Lubbe in allen Punkten freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Im letzten Beschluss des Bundesgerichtshofs 1983 ist die Frage von Mittätern ausdrücklich als nicht relevant offengelassen worden, da dies eine strafbare Beteiligung van der Lubbes jedenfalls nicht ausschließe.

Zitate zum Brand

  • Victor Klemperer, Tagebuch 10. März 1933: "Acht Tage vor der Wahl die plumpe Sache des Reichstagsbrandes – ich kann mir nicht denken, daß irgend jemand wirklich an kommunistische Täter glaubt statt an bezahlte Hakenkreuz-Arbeit." (Der Brand fand nicht acht, sondern nur sechs Tage vor der Wahl statt.)
  • Joseph Goebbels notierte unter dem Datum des 6. April 1941 über ein vertrauliches Gespräch mit Hitler, bei dem beide auch acht Jahre danach rätselten, wer der Brandstifter war: „Bei Reichstagsbrand tippt er [d.h. Hitler] auf Torgler als Urheber. Halte das für ausgeschlossen. Dazu ist er viel zu bürgerlich.“ [4]
  • Ein Fliegergeneral namens Freiherr von Freyberg-Eisenberg berichtete von einem Gespräch mit dem Intimus Görings namens Lörzer vom Tag nach dem Reichstagsbrand: „Ich verstehe nicht, was die Leute alle für einen Unsinn über den Reichstagsbrand verbreiten. Ich [Lörzer] habe von meinem Freunde Göring mit einer Gruppe von SA-Männern den Auftrag bekommen, den Reichstag anzuzünden.“[5]

Einzelnachweise

  1. Zitiert nach Jasper 1986, S. 132.
  2. Wigbert Benz: Paul Carell. Ribbentrops Pressechef Paul Karl Schmidt vor und nach 1945. Berlin: Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2005, S. 72-75
  3. Jasper 1986, S. 129-132.
  4. Joseph Goebbels: Tagebücher 1924 - 1945, herausgegeben von Ralf Georg Reuth, Band 4, Piper Verlag München und Zürich 1992, S. 1559
  5. Robert M. W. Kempner: Ankläger einer Epoche. Lebenserinnerungen. Ullstein, Frankfurt/Main u. a. 1983 – Zitat auf S. 99

Literatur

  • Alfred Stettbacher: Spreng- und Schießstoffe. Rascher, Zürich 1948
  • Alfons Sack: Der Reichstagsbrandprozess. Ullstein, Berlin 1934
  • Braunbuch II: Dimitroff contra Göring. Editions du carrefour, Paris, Reprint Köln, Frankfurt/Main 1981, ISBN 3-7609-0552-8
  • Fritz Tobias, Der Reichstagsbrand - Legende und Wirklichkeit. Grote, Rastatt 1962
  • Uwe Backes, Karl-Heinz Janßen, Eckhard Jesse: Reichstagsbrand – Aufklärung einer historischen Legende. Piper 1986.
  • Hans Schneider: Neues vom Reichstagsbrand – Eine Dokumentation. Ein Versäumnis der deutschen Geschichtsschreibung. Mit einem Geleitwort von Iring Fetscher und Beiträgen von Dieter Deiseroth, Hersch Fischler, Wolf-Dieter Narr; herausgegeben von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V., Berliner Wissenschafts-Verlag, 2004 ISBN 3830509154
  • Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht. Mit Beiträgen von Dieter Deiseroth, Hermann Graml, Ingo Müller, Hersch Fischler, Alexander Bahar, Reinhard Stachwitz; Verlagsgesellschaft Tischler, Berlin 2006, ISBN 3-922654-65-7
  • Georgi Dimitroff: Tagebücher. Aufbau, Berlin 2000, ISBN 3-351-02510-6
  • Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird. edition q, Berlin 2001
  • Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930-1934, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-518-11270-8.
  • Eckhard Jesse: Reichtagsbrand und Reichtagsbrandprozess. In: Bayrische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit(Hrsg): Die Anfänge der braunen Barbarei, München 2004.
  • Walther Hofer, Edouard Calic, Christoph Graf, Friedrich Zipfel: Der Reichstagsbrand – Eine wissenschaftliche Dokumentation. Reihe: Unerwünschte Bücher zum Faschismus Nr. 4, Ahriman-Verlag, Freiburg i. Br. 1992, ISBN 3-922774-80-6
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 21. April 1967, 2 P Aufh 9/66 (126/66).
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02. Mai 1983, 3 ARs 4/83 - StB 15/83, BGHSt 31, 365.

Weblinks

Wikipedia
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