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Reichsgründung

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Bild:Reichsgründung1871-AW.jpg
Anton von Werner: Proklamation Kaiser Wilhelms I. (Gründung des Deutschen Reichs) am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles

Als Reichsgründung bezeichnet man im Allgemeinen den Zusammenschluss verschiedener souveräner Staaten zu einer staatlichen Einheit. Ebenfalls wird von einer Reichsgründung gesprochen, wenn sich ein Staat in extremem Maße ausgedehnt hat. Der Begriff wird nur im Zusammenhang mit autoritär geführten Systemen wie Monarchien oder Diktaturen verwendet.

Gründung des Deutschen Reiches

Die bekannteste Reichsgründung in der Deutschen Geschichte war die Gründung des Deutschen Reichs am 18. Januar 1871. Im Spiegelsaal von Versailles wurde am 18. Januar 1871 (am Ende des Deutsch-Französischen-Krieges), als das Kaiserreich unter preußischer Vorherrschaft und ohne Österreich (kleindeutsche Lösung; preußisch-deutscher Krieg) gegründet war, Wilhelm I. zum Kaiser proklamiert. Die Proklamation erfolgte bewusst auf den Tag genau 170 Jahre nach der Gründung des Königreichs Preußen.

Das Deutsche Reich setzte sich bei seiner Gründung wie folgt zusammen (Beteiligung):

  • Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg (Königreiche)
  • Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Weimar (Großherzogtümer)
  • Anhalt, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meinigen (Herzogtümer)
  • Lippe, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen. Waldeck (Fürstentümer)
  • Bremen, Hamburg, Lübeck, (freie Städte)Frankfurt am Main war bereits seit 1866 preuß.
  • Elsass-Lothringen (Reichsland nach dem Friedensschluß mit Frankreich)
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