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Reichsgesetzblatt (Österreich)

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Das Reichsgesetzblatt war von 1867 bis 1918 das amtliche Publikationsorgan der Gesetze der Cisleithanischen Reichshälfte Österreich-Ungarns, beschlossen durch Abgeordnetenhaus und Herrenhaus des Reichsrats, sowie der vom Kaiser, von der Regierung (k. k. Gesamtministerium genannt) oder von einzelnen k. k. Ministerien erlassenen Verordnungen.

Das Reichsgesetzblatt erschien zuvor von 1848 bis 1852 als Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich (das damals auch Ungarn umfasste). Von 1853 bis 1869 hieß es Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich (seit 1867 ohne Ungarn). Von 1870 bis 1918 war der offizielle Titel Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. Die letzte Ausgabe erschien am 12. November 1918, dem Tag, an dem sich Deutschösterreich (sic!) zur Republik erklärte.

Das RGBl. (so die von Juristen beim Zitieren verwendete Abkürzung) erschien in deutscher Sprache und meist auch in anderen Landessprachen der österreichischen Monarchie. 1890 weist eine Verlagsangabe aus, das Reichsgesetzblatt erscheine „in der deutschen, italienischen, böhmischen, polnischen, ruthenischen, slovenischen, croatischen und rumänischen Sprache“.[1] In der gleichen Quelle ist angegeben, dass die Jahrgänge 1849 bis 1889 „in jeder der acht Sprachausgaben“ vorrätig seien. Die italienischsprachiges Ausgabe war mit „Bolletini“ übertitelt.

Weblinks

Quellen

  1. RGBl. 1890, S. 2
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