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Reichsfluchtsteuer

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Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931, während der Weimarer Republik eingeführt, um Kapitalflucht zu verhindern. Besteuert wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes das Vermögen, sofern dieses 200.000 Reichsmark (RM) überstieg (RM 50.000 ab 1934). Der Steuersatz betrug 25 Prozent des Gesamtvermögens.

Im nationalsozialistischen Deutschland traf die Reichsfluchtsteuer dann insbesondere auswandernde Juden. Diese waren zusätzlich noch u.a. durch die Dego-Abgabe an die Deutsche Golddiskontobank belastet, so dass ihnen meist nur ein kleiner Teil ihres Vermögens blieb.

Abgeschafft wurde die Reichsfluchtsteuer erst 1953.

Siehe auch

Steueranpassungsgesetz von 1934

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