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Regulierungsbehörde
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Eine Regulierungsbehörde ist eine staatliche wettbewerbspolitische Einrichtung. Die Aufgaben einer Regulierungsbehörde gehen in der Regel über die einer normalen Kartellbehörde hinaus; während letztere üblicherweise eine Ex-post-Kontrolle von Märkten betreiben, zeichnen sich Regulierungsbehörden oft durch starke Instrumente einer Ex-ante-Kontrolle aus, wie z. B. Preis- oder Produktgenehmigungen. Regulierungsbehörden arbeiten oft branchenspezifisch; sie werden v. a. für solche Wirtschaftssektoren geschaffen, in denen eine Ex-post-Kontrolle nicht ausreicht, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern.
Üblicherweise regulierte Märkte
Regulierungsbehörden finden sich oft in monopolgeneigten Märkten, die nicht bzw. nicht gänzlich für Wettbewerb geöffnet werden können. Beispiele für monopolgeneigte Märkte sind leitungs- oder netzgebundene Branchen, in denen der Aufbau paralleler Netze entweder nicht gewünscht ist bzw. aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist. Typische Sektoren, in denen eine solche Regulierung stattfindet, sind Telekommunikations-, Post-, Eisenbahn-, Rundfunk-, Gas- und Strommärkte.
Beispiele für Regulierungsbehörden
Regulierungsbehörden im deutschsprachigen Raum:
- Deutschland: Die heutige Bundesnetzagentur wurde 1998 als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" zur Deregulierung der Märkte für Post- und Telekommunikation errichtet und ist seit 2006 auch für weitere Netzmärkte zuständig. Somit ist sie eine branchenübergreifenden Bundes-Regulierungsbehörde.
- Liechtenstein: Regulierungsaufgaben im Telekommunikationsmarkt werden vom Amt für Kommunikation der Liechtensteinischen Landesverwaltung wahrgenommen.
- Österreich: Die E-Control ist zuständig für die Regulierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes. Im Telekommunikationsmarkt ist die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH zuständig.
- Schweiz: Regulierungsaufgaben im Telekommunikationsmarkt werden vom Bundesamt für Kommunikation wahrgenommen.
In der Europäischen Gemeinschaft sind die nationalen Regulierungsbehörden zur Umsetzung der relevanten EU-Direktiven verpflichtet.
